Schadhafte Verhütungsspiralen von EUROGINE – OGH verneint Verantwortung der Republik
Republik lässt geschädigte Frauen im Stich
Eine Reihe von Chargen von Verhütungsspiralen des spanischen Herstellers Eurogine leiden an einem Produktfehler: Materialermüdung lässt die Spiralen frühzeitig brechen und verursacht bei Frauen zum Teil erhebliche Gesundheitsschäden.
Das ist seit dem Frühjahr 2018 durch eine Produktwarnung der spanischen Behörden bekannt. Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) hat bis Herbst 2020 zugesehen und keine Warnung veröffentlicht.
Entgegen der Rechtsansicht des OLG Wien hat der OGH die Revision des Verbraucherschutzverein VSV in einem von 5 Musterprozessen jedoch für unzulässig erachtet und daher zurückgewiesen. Der OGH vertrat darin nämlich die Ansicht, dass es Aufgabe der österreichischen Gynäkologinnen und Gynäkologen gewesen wäre, die Frauen zu warnen, und dass Eurogine und das BASG darauf vertrauen hätten dürfen. Der OGH hat sich auch dahin geäußert, dass er die Vorgangsweise des BASG als vertretbar erachte.
Aufgrund dieser negativen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs hat der Prozessfinanzierer dP erklärt, die Musterprozesse in Sachen Eurogine nicht weiter zu finanzieren. Die 5 Musterprozesse iS Amtshaftung ggü der Republik dürften demnach beendet werden.
Ich bedauere diese Entscheidung des OGH sehr – hat man doch gesehen, dass bei über 2.000 betroffenen Frauen in Österreich, die sich allesamt nur durch die Medienarbeit des VSV bei uns gemeldet haben, die Warnkette durch die Gynäkologen alles andere als funktioniert hat. Wie man hier davon ausgehen kann, dass die Vorgangsweise des BASG – nämlich nicht öffentlich in aller Breite die betroffenen Frauen zu informieren – vertretbar gewesen sei ist mir schleierhaft. Die Realität beweist das Gegenteil!
so Daniela Holzinger, Obfrau des VSV, die die betroffenen Frauen hier durch die Republik im Stich gelassen sieht.