Rechtsschutzversicherer verweigern Hilfe wegen Pandemie

VSV unterstützt Deckungsklage gegen Allianz Versicherung

Wien (OTS) – Der Vater eines Versicherungsnehmers war im März 2020 in Ischgl Skifahren , hat sich mit Covid 19 infiziert und ist nach Wochen im Krankenhaus und auf der Intensivstation verstorben. Der Sohn und die Mutter klagen die Republik Österreich aus der Amtshaftung auf Schadenersatz. Die Rechtsschutzversicherung Allianz lehnt jedoch die Deckung des Kostenrisikos ab.

Dabei beruft sich der Versicherer auf zwei Klauseln: Keine Deckung bei Katastrophen und keine Deckung bei Schäden aus behördlichen Anordnungen.

Zwei ähnliche Klauseln der D.A.S. Rechtsschutzversicherung hat das Handelsgericht Wien wegen einer Verbandsklage für gesetzwidrig und unwirksam erklärt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Die Rechtsschutzversicherer ersparen sich Millionen damit, dass sie den Versicherungsnehmern in Zeiten der Pandemie für alle Fälle, die irgendwie mit dieser zu tun haben, die Hilfe versagen.” Das betrifft nicht nur die Opfer von Ischgl 2020, sondern auch jene, deren Flüge bezahlt und dann abgesagt wurden. In tausenden Fällen verweigerten die Airlines die Deckung von Klagen auf Rückzahlung der Preise. Ähnliches auch bei Pauschalreisen, Konzertabsagen, Absagen von Sportveranstaltungen und in vielen weiteren Bereichen,“ sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). „Im Fall der Nachfahren des Covid-Toten von Ischgl unterstützt der VSV eine Deckungsklage gegen die Allianz Versicherung.“

Es gibt aber auch Alternativen zu Rechtsschutzversicherungen: Das sind Prozessfinanzierer. Während der Versicherungsnehmer jahrelang Prämien zahlt und dann draufkommen muss, dass sich der Versicherer seiner Pflichten entledigt, übernehmen Prozessfinanzierer das Kostenrisiko von Gerichtsverfahren gegen einen Anteil von idR rund 30 Prozent des Ersiegten. 

„Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie zu Verbandsklagen (Sammelklagen) droht der Versuch der Versicherer, das Geschäft der Prozessfinanzierer durch absurde Regulierungen abzudrehen,“ warnt Kolba. „Wir werden dagegen aber Sturm laufen und über die Verhandlungen berichten.“

Service: Zu den Ischgl 2020 Verfahren ausführliche Informationen auf www.verbraucherschutzverein.eu .