Endlich Umsetzung der Richtlinie zu Verbandsklagen
Seit 25.12.2022 ist diese Richtlinie überfällig
Der Verbraucherschutzverein (VSV) begrüßt den Beschluss des Ministerrates, die EU Richtlinie für Verbandsklagen endlich umzusetzen.
„Die EU-Richtlinie für Verbandsklagen ist eine wenig praktische, eher programmatische Richtlinie und hat durch 27 verschiedene Umsetzungen in den Mitgliedsstaaten der EU einen Fleckerlteppich geschaffen, der wenig effizient Ansprüche von Verbrauchern bei Massenschäden durchsetzen soll“, kritisiert Daniela Holzinger, Obfrau des VSV.
„In Österreich ist die Umsetzung seit 25.12.2022 verzögert worden. Daher begrüßen wir, dass nun endlich ein Umsetzungsgesetz als Regierungsvorlage dem Parlament zugeleitet wird. Wenn der Entwurf im parlamentarischen Prozess nicht noch aufgeweicht wird, dann kommt ein neues Instrument bei Massenschäden auf uns zu.“
Es kommt neben Unterlassungsklagen die Abhilfeklage, die als eine Art Sammelklage mit opt in gestaltet ist. Das Verfahren ist kompliziert geregelt und es bleibt abzuwarten, ob diese Gestaltung sich in der Praxis bewähren wird.