VSV startet Online-Petition für Verbandsklageberechtigung

Unabhängige NGOs müssen auch in Österreich Verbandsklagen machen dürfen

Wien (OTS) – Seit 1979 gibt es im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) eine Verbandsklageberechtigung für die Sozialpartner und den VKI. Doch Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer, Seniorenbund und ÖGB haben seither noch nie (!) eine Verbandsklage geführt. Nur die AK und der – staatlich geförderte und hierbei kontrollierte – VKI führen Verbandsklagen.

Bis Ende 2023 muss Österreich eine EU-Richtlinie für erweiterte Verbandsklagen umgesetzt haben. Darin werden „qualifizierte Organisationen“ definiert, die Verbandsklagen führen können sollen.

Bislang konnte eine Verbandsklage nur auf Unterlassung von unfairen Klauseln, irreführender Werbung oder EU-Rechtsverstössen geführt werden. In Zukunft wird es auch Klagen auf Abhilfe geben, die bei Massenschäden wirksam Schadenersatz durchsetzbar machen werden.

Aber auch bei Sammelklagen nach österreichischem Recht ist die Berechtigung zur Verbandsklage von Vorteil: Auch bei geringen Streitwerten kann ein „qualifizierter Verband“ ein Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofes herbeiführen.

Diese Rechte werden seit Jahren vom Gesetzgeber dem – von Staat und Wirtschaft unabhängigen – Verbraucherschutzverein vorenthalten.

„Der VSV hat über 3000 Mitglieder und der Obmann Peter Kolba hat als Leiter des Bereiches Recht im VKI seit 1990 die Verbandsklage-Tätigkeit des VKI von Grund auf aufgebaut. Welchen Grund gäbe es zu zweifeln, dass der VSV in der Lage wäre, diese Klageberechtigung gesetzesgemäß und sorgfältig auszuüben,“ fragt Peter Kolba, Obmann des VSV. „Ich vermute, dass die Regierungsmehrheit im Parlament verhindern will, dass unabhängige NGOs, die nicht der Kontrolle des Staates unterliegen, solche Klagen führen darf. Denn diese Berechtigung würde die Stellung des VSV bei Klagen wegen des Diesel-Skandals oder wegen der Fehler von Ischgl deutlich stärken.“

Der VSV hat eine Internationale Petition an den Gesetzgeber gestartet, um der Forderung nach einer Verbandsklageberechtigung für den VSV Nachdruck zu verleihen. Die Petition kann auf deutsch oder englisch gelesen und unterzeichnet werden:

– Deutsch

– Englisch

„Ich fordere die Bundesregierung auf, den Verbraucherschutzverein rasch als zu Verbandsklagen berechtigte Organisation in das Konsumentenschutzgesetz aufzunehmen!“