Verweigerung von Gratistests für ELGA-Abmelder gesetzwidrig
VSV organisiert Musterprozesse für ELGA-Abmelder
Wien (OTS) – Das Angebot von Gratis-Covid-Tests in Apotheken ist eine Leistung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und wird über die E-Card abgewickelt. Es sollen jedoch jene Versicherten, die sich von der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) abgemeldet haben, diese Leistung nicht in Anspruch nehmen können.
Der Verbraucherschutzverein (VSV) sieht diese Vorgangsweise als gesetzwidrig an und will in einem Musterprozess in Zusammenarbeit mit dem Wiener Rechtsanwalt MMag. Florian Horn dies gerichtlich klären.
„Die Sozialversicherung ist nach § 742b ASVG klar zur Leistung verpflichtet. Der bisherige § 16 Abs 3 Gesundheitstelematik-Gesetz (GTelG 2012) soll nun ausgehebelt werden. Danach durften Abmelder bisher weder im Zugang zur medizinischen Versorgung noch hinsichtlich der Kostentragung Nachteile erleiden,“ zitiert MMag. Horn die gesetzliche Grundlagen, „diese versuchte Neuregelung ist auch klar verfassungswidrig.
Der VSV wird nun wie folgt vorgehen:
• Ein ELGA-Abmelder wird als Testperson versuchen, die Gratistests in einer Apotheke zu bekommen.
• Wenn dies – wegen der fehlenden ELGA-Teilnahme – abgelehnt wird, wird diese Person die Tests entgeltlich erwerben und die Kosten bei der Krankenkasse geltend machen.
• Wenn die Krankenkasse die Kostenerstattung ablehnt, wird die Testperson einen schriftlichen Bescheid verlangen.
• Gegen den Ablehnungsbescheid kann dann – sehr niederschwellig – beim Sozialgericht geklagt werden. Man muss keine Gerichtsgebühr bezahlen, muss im Verlustfall die Kosten der Gegenseite nicht ersetzen und kann sogar die Klage ohne Vertretung durch einen Rechtsanwalt selbst führen.
„Der Verbraucherschutzverein wird den Text der Musterklage für seine Mitglieder zur Verfügung stellen, damit diese ebenfalls diesen Weg des Widerstandes gegen ein gesetzwidriges Vorgehen der Krankenkasse gehen können,“ kündigt Peter Kolba, Obmann des VSV an.
Zusätzlich wird auch ein Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof geprüft.
Service: Anmeldung zur Teilnahme: www.verbraucherschutzverein.at/Sammelaktion-ELGA