Klimabonus 2022 an Babys statt an Verstorbene auszahlen

VSV fordert Novelle des Klimabonusgesetzes und legt Text dafür vor

wien (OTS) – Medien berichten, dass der Klima- und Anti-Teuerungsbonus 2022 auch an Personen überwiesen wird, die zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben waren. Eine Rückzahlung durch die Erben sei laut Ministerin Gewessler nicht möglich.

„Das ist der Höhepunkt der Absurdität: Verstorbene bekommen diese Extrazahlung, Babys die seit Sommer 2022 in Österreich geboren werden, bekommen diese Leistung für 2022 nicht,“ empört sich NR Abg. a.D. Daniela Holzinger für den Verbraucherschutzverein (VSV).

„Wir fordern die Parlamentsparteien auf, diesen Pfusch in der nächsten Sitzung des Nationalrates am 21.9.2022 zu beheben und legen dazu auch den Text eines entsprechenden Antrages vor.“

Textvorschlag für den Antrag:

Das Bundesgesetz vom 14. Februar 2022 über den regionalen Klimabonus (Klimabonusgesetz) i.d.F. vom 30. Juni 2022 BGBl I Nr. 90/2022 wird wie folgt geändert:

1. Nach dem § 8 Abs 1 wird folgender Abs 1a eingefügt:

(1a) § 2 Abs 1 gilt nicht für Kinder, die im Kalenderjahr 2022 in Österreich geboren wurden.

2. Nach dem § 8 Abs 1a wird folgender Abs 1b eingefügt:

(1b) Wird der Klima- und Anti-Teuerungsbonus für das Jahr 2022 auf ein Bankkonto des Empfängers zu einem Zeitpunkt ausbezahlt, zu dem der Empfänger bereits verstorben ist, hat die Bank den Betrag an den Einzahler zurückzuleiten.

Es gibt in einem halben Jahr rund 40.000 Personen, die verstorben sind und andererseits rund 40.000 Jungfamilien mit Neugeborenen seit Sommer 2022. Da Kinder statt 500 Euro nur 250 Euro bekommen, würde sich die Regierung durch diese Änderung rund 10 Mio Euro ersparen, statt etwa für die „vergessenen Babys“ mehr aufwenden zu müssen.