VSV startet Sammelaktion für Opfer von Bank-Safe-Raub
Sicherheitssysteme versagten – Banken haften für Schadenersatz
Wien (OTS) – Der von der Polizei veröffentlichte modus operandi bei den Bank-Safe-Raubzügen läßt auf schwere Sicherheitsmängel schließen:
- Die Daten auch dem Magnetstreifen von Bankkarten sind völlig ungesichert. Es ist ein Leichtes, die Daten auszulesen und Doubletten zu erstellen.
- Es ist grobe Fahrlässigkeit der Bank, diese Saferäume nicht auf angebrachte Minikameras zum Ausspionieren von PIN-Codes zu prüfen.
- Es ist ebenfalls fahrlässig, die Sicherheitssysteme nicht zu verbessern, obwohl es in Deutschland bereits ähnliche Raubzüge gab.
- Es ist völlig unverständlich, weshalb es offenbar kein Alarmsystem gab, obwohl sich die Täter stundenlang in dem Saferaum befanden und in Ruhe um die 20 Safekassetten abriefen und plünderten.
”Ich habe vor 30 Jahren als Konzipient bei einem Rechtsanwalt einen ähnlichen Fall rund um Mißbrauch einer Bankomatkarte geführt und gewonnen. Die Situation bei Zahlungskarten hat sich sowohl technisch (Chipkarten) alsauch rechtlich zugunsten der Kunden geändert. Es ist aber ungeheuerlich, dass sich die Banken für Selbstbedienungs-Safes heute dieses veralteten Systems bedienen. Dafür müssen sie den Kunden haften,” sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (vSV).
Der VSV startet eine Sammelaktion, um geschädigte Kunden bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die Banken zu unterstützen.