EU-Feldzug gegen Cannabiodiol (CBD) geht weiter
Konferenz der UN Commission on Narcotic Drugs in Wien
Wien (OTS) – Die Weltgesundheitskommission (WHO) hat zum Thema Cannabis in der Medizin der UNO eine Reihe von Änderungen in der UNO Konvention gegen Betäubungsmittel aus 1961 vorgeschlagen.
Derzeit findet in Wien eine Konferenz der UN Commission on Narcotic Drugs (UNOCD) statt. Dabei wurde über die Vorschläge der WHO abgestimmt.
Der Vorschlag, Cannabis in der Gefährlichkeit herabzustufen und nicht weiter mit gefährlichsten Drogen wie Opium oder Heroin gleichzusetzen, wurde – mit den Stimmen der EU-Staaten und auch Österreichs – angenommen.
Der Vorschlag in einer Fußnote zum Vertrag festzuhalten, dass Cannabidiol (CBD) – ein weiterer Inhaltsstoff von Cannabis – dann, wenn CBD Produkte nicht mehr als 0,2% THC enthalten, „nicht unter internationaler Kontrolle stehen“ sollen, wurde mehrheitlich abgelehnt. Mit dabei in der Ablehnungsfront: Die EU-Staaten und damit auch Österreich.
„Die EU Kommission hat also Ihren Standpunkt bei den Mitgliedsstaaten der EU und so auch bei Österreich durchgesetzt, CBD nicht vom Vertrag auszunehmen. Hintergrund dafür: CBD hat viele gesundheitsfördernde Eigenschaften (schmerzlindernd, entspannend, krampflösend) und viel Potential für die Zukunft im Kampf gegen Krebs oder uU auch gegen Covid-19. Daher ist es im Interesse der Pharmaindustrie die Hoheit über CBD-Cannabis zu erhalten und CBD-Produkte nur noch als Arzneimittel auf dem Markt zuzulassen. Das würde für 1,5 Mio Schmerzpatienten in Österreich die Produkte aus CBD erheblich verteuern und den Zugang erschweren,“ sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines. „Es ist beschämend, dass ausgerechnet der Grüne Gesundheitsminister Anschober diese Richtung ebenfalls unterstützt.“