AGES und Zeitschrift KONSUMENT verteufeln CBD Produkte

Zu Unrecht – Tausende Patient*innen wissen es besser

Wien (OTS) – Die August-Ausgabe der Zeitschrift KONSUMENT titelt: „CBD-Produkte gesundheitsgefährdend“! Der Artikel baut auf der Fach- und Rechtsmeinung der Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) auf.

„Diese Rechtsansicht der AGES, wonach alles über 1 Nanogramm / Kilo Körpergewicht / Tag gesundheitsgefährdend sei, wird vom Verwaltungsgericht des Landes Oberösterreich zerpflückt,“ sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). „Ich bin selbst Schmerzpatient und verwende wie tausende andere Schmerzpatienten CBD-Produkte für besseren Schlaf.“

Der Verwaltungsgerichtshof von Oberösterreich spricht in der Abweisung eines Strafbescheides gegen einen CBD-Produkte-Hersteller der AGES ausdrücklich ab, für Rechtsfragen Kompetenz zu haben und führt weiter aus: „Damit erweist sich die …, dem AGES-Gutachten vom
25. Juni 2019, Zl. 19059433, tragend zu Grunde liegende Methodik der analogen Heranziehung des diesbezüglichen, für Lebensmittel tierischen Ursprungs maßgeblichen „THC-Grenzwertes“ von 1 ug/kg Körpergewicht auch für Lebensmittel pflanzlicher Herkunft … aus rechtlicher Sicht als nicht haltbar.“

KOSUMENT übernimmt diese unhaltbare Position als Grundlage dafür, 20 Produkte als „gesundheitsgefährdend“ abzuwerten.

„Wenn angebliche Konsumentenschützer das Lobbying von Big-Pharma übernehmen, muss ich dagegen auftreten: CBD ist hoch wirksam, sonst gäbe es nicht massives Lobbying, alle anderen Branchen aus dem Geschäft zu verdrängen,“ sagt Peter Kolba, der weiß wovon er spricht. „Wir haben in Österreich 1,5 Millionen chronische Schmerzpatienten, über 300.000 Patienten mit der Nervenerkrankung Polyneuropathie und ich finde es unverantwortlich, diese Personen, die viele mit Cannabisprodukten ihre Leiden besser ertragen können, derart zu verunsichern.“

Service: www.allianz-gegen-ignoranz.at

THC (Tetrahydrocannabinol) = berauschender Bestandteil von Cannabis, ist bei mehr als 0,3 Prozent Inhalt ein Suchtgift, das man im medizinischen Bereich als Dronabinol nur auf Suchtgiftrezept beziehen kann.

CBD (Cannabidiol) = ist nicht berauschend und darf legal gekauft, verwendet und privat weitergegeben werden. Nur der Handel damit ist aufgrund der Nobel-Food-Verordnung der EU umstritten.