Verbandsklage für Verbraucherschutzverein

Ministerien stimmen zu

Wien (OTS) – Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat eine Bürgerinitiative im Nationalrat eingebracht: Der VSV soll auch eine Klageberechtigung nach § 29 Konsumentenschutzgesetz erhalten. Der Petitionsausschuss hat Stellungnahmen des Justiz- und des Konsumentenschutzministeriums angefordert. Diese sind eingelangt.

„Minister Rauch formuliert Bedingungen denen eine Verbraucherorganisation entsprechen sollte, die diese Berechtigung bekommt. Der VSV erfüllt diese Bedingungen alle: 4000 Mitglieder / Beratung / Rechtspolitik“, sagt Peter Kolba, Obmann des VSV. „Während Rauch eine Erweiterung des Kreises der bevorrechteten Organisationen befürwortet, spricht Ministerin Zadic vage von einer ‚politischen Frage‘, was ja nun bei Gesetzen häufig so ist.“

Am 28.9.2022 findet der nächste Petitionsausschuss statt. Da könnte ein entsprechender Initiativantrag an das Plenum beschlossen werden.

„Es ist höchste Zeit, dass der VSV Verbandsklagen führen darf. Wir hätten rund um die explodierenden Energiekosten längst gegen Verbund, Wien Strom und andere Verbandsklagen eingebracht,“ betont die NRAbg. a.d. Daniela Holzinger-Vogtenhuber, die mit Kolba den VSV leitet.

Service: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AUA/AUA_00261/index.shtml#tab-Stellungnahmen