Minister Karner irrt bei Cannabis
Die Strassenverkehrsordnung dient der Verkehrssicherheit und nicht für Gesellschaftspolitik durch die ÖVP
Innenminister Karner vermeint, dass Cannabis ein Suchtmittel sei, die Konsumation daher verboten sei und das alleine eine Abnahme des Führerscheines rechtfertigen würde.
„Herr Minister Karner hat vom Thema offenbar keine Ahnung und verbreitet irreführende Informationen,“ empört sich Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV) und selbst wegen einer Polyneuropathie Patient in Dronabinol (THC) Behandlung.
Cannabis enthält eine Vielzahl von Inhaltsstoffen.
Die bekanntesten sind zum einen THC, das psychoaktiv wirkt und in einer Konzentration von mehr als 0,3% als Suchtmittel eingestuft ist. Konsumation, Anbau, Verkauf sind verboten. In der Medizin wird aber THC als wirksames Mittel insbesondere gegen Nervenschmerzen auf „Suchtgiftrezepten“ verschrieben, in Apotheken abgegeben und von Patienten eingenommen.
Dagegen ist CBD nicht psychoaktiv, kein Suchtmittel, sondern – wie die Erfahrung zeigt – ein für viele Leiden wirksames Mittel. CBD ist legal Anzubauen, zu Kaufen und zu Konsumieren. Doch CBD Produkte können auch kleine Mengen THC (weniger als 0,3%) enthalten.
Bei einer Fahrzeugkontrolle kann die Polizei mit Speicheltests zwar Cannabiskonsum an sich feststellen, aber nicht ob THC oder CBD vorliegt. Das führt oft zur Abnahme des Führerscheines. Zumindestens bis ein Bluttest nachweist, dass es sich um CBD handelt und der THC-Anteil unter 0,3% liegt. Schmerzpatienten sind nicht davor gefeit, zumindestens für einige Wochen den Führerschein los zu sein.
„Minister Karner versteigt sich zur Behauptung, die Führerscheinabnahme setze nicht die Fahruntüchtigkeit voraus, denn Cannabis sei ja verboten. Da hat er die Strassenverkehrsordnung nicht gelesen. Diese dient der Verkehrssicherheit und sicher nicht dazu, die antiquierten gesellschaftspolitischen Vorstellungen den Herrn Karner durchzusetzen,“ stellt Kolba klar.
Der VSV unterstützt die 1,5 Millionen Patienten mit chronischen Schmerzen, wenn sie – relativ nebenwirkungsfrei – mit Cannabis behandelt werden.
„Wenn Verkehrsministern Gewessler eine Grenzwert festlegen will, ist das löblich, doch ein Grenzwert von 1 Nanogramm je kg Körpergewicht ist viel zu niedrig. Ich schlage vor, dass sich Ministerin Gewessler dazu von Fachleuten und Betroffenen beraten lässt, bevor Sie einen Schnellschuß macht,“ warnt Kolba.
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