DIESEL-SKANDAL

Daimler-Mercedes

Am 18.9.2015 ist der Betrug von VW bei der Abgasreinigung des Dieselmotors EA 189 öffentlich geworden. Lange Zeit hatten sich die Gerichte nur mit diesem Betrugsmotor von VW zu beschäftigen. Doch mit den Jahren stellte sich heraus, dass auch andere Autohersteller ebenfalls Emissionsabschalt- oder Emissionsreduktions-Systeme in ihren Motoren verbaut haben – darunter auch Daimler-Mercedes. 

Wir bieten die Vermittlung von risikolosen Klagen gegen Daimler-Mercedes an. Nach österreichischem Recht gilt: Die Schadenersatzansprüche verjähren erst nach 30 Jahren!

Diesel-Skandal Mercedes

Von Daimler/Mercedes-Benz wurden durch das deutsche Kraftfahrtbundesamt (KBA) Fahrzeuge mit bestimmten Motoren amtlich oder freiwillig zurückgerufen, um ein Software-Update aufzuspielen. Gegen Daimler sind in Deutschland eine Reihe von Schadenersatzklagen bei den Gerichten anhängig und es gibt auch bereits positive Urteile von Oberlandesgerichten.

Für einige Modelle von Daimler/Mercedes-Benz hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Musterfeststellungsklage wegen eines bestimmten Motors gegen Daimler eingebracht.

Sie können in der folgende Liste ersehen, welche Fahrzeuge freiwillig oder amtlich zurückgerufen worden sind.
In der Liste der Rückrufe sind jene Fahrzeuge gelb markiert, die im Rahmen der Musterfeststellungsklage des vzbv (Deutschland) abgeklärt werden soll.

Daimler_behördliche & freiwillige Rueckrufe_2022-01-01

Im Rahmen Ihrer Anmeldung zur Sammelaktion benötigen wir Fahrzeugdaten (Marke, Modell-Typ) aus Ihrem Zulassungsschein:

Mercedes Zulassungsschein

Im Jahr 2018 wurde öffentlich, dass auch Fahrzeuge von Daimler Mercedes im Praxisbetrieb weit mehr giftigen Stickoxid-Ausstoß haben, als am Prüfstand. Verantwortlich dafür ist ua ein „Thermofenster“, das die Abgasreinigung unter 15 Grad und über 30 Grad reduziert oder abschaltet.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 17.12.2020 ausdrücklich festgehalten, dass auch diese „Thermofenster“ illegale Abschalteinrichtungen sind. Das deutsche Kraftfahrt Bundesamt (KBA) hat auch Fahrzeuge zurückgerufen.

Die deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen Daimler-Mercedes wegen eines bestimmten Motors eine Musterfeststellungsklage eingebracht (vzbv News). Der VSV bietet in Österreich seinen Mitgliedern das kosten- und risikolose Service eines rechtsrichtigen Anschlusses an diese Musterfeststellungsklage durch unseren deutschen Vertrauensanwalt.

In einer Musterfeststellungsklage wird zuerst der Grund des Anspruches durch Feststellungsurteil für alle geklärt. Zahlt der Beklagte jedoch trotz Feststellungsurteil keinen Schadenersatz, dann muss jeder Betroffene selbst Leistungsklagen einbringen.

In diesem Fall wird der VSV mit einem Prozessfinanzierer kooperieren, damit diese Klage ebenfalls ohne Risiko geführt werden kann.

Allerdings hat der vzbv bei VW einen billigen Vergleich nur für deutsche Staatsbürger geschlossen und hat sich um Ausländer nicht gekümmert. Das kann Ihnen mit dem VSV nicht passieren.

Darüberhinaus vermittelt der VSV aber auch kosten- und risikofreie Individualklagen gegen Daimler-Mercedes in Deutschland.

Der EuGH hat am 21.3.2023 gegen Daimler-Mercedes entschieden, dass für Schadenersatz bereits Fahrlässigkeit des Autoherstellers ausreicht. Damit beginnt ab 21.3.2023 in solchen Fällen eine dreijährige Verjährungsfrist zu laufen.

Ablauf

Nach Ausfüllen des Anmeldeformulars, Zustimmung zu allen notwendigen Dokumenten, Hochladen aller Unterlagen und Absenden des Formulars erhalten Sie eine automatische Bestätigung per E-Mail. Sollten Sie keine Bestätigung erhalten, überprüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner. Wenn Sie auch dort keine Bestätigung finden, war Ihre Beitrittserklärung nicht erfolgreich – bitte führen Sie die Anmeldung nochmals durch.

Eingelangte Anmeldungen werden zunächst auf Vollständigkeit der Unterlagen geprüft und eventuell fehlende Dokumente nachgefordert. Im nächsten Schritt erfolgt die Beurteilung des Falles dahingehend, ob ein Anspruch besteht und gerichtlich geltend gemacht werden kann.

Ansprüche werden anschließend entweder mit Einzelklagen oder Abhilfeklagen geltend gemacht. Welche Ansprüche mit Abhilfe- und welche mit Einzelklagen geltend gemacht werden, können wir im Vorhinein nicht sagen. Diese Entscheidung hängt sowohl von prozesstaktischen Gründen (Instanzenzug vor den OGH nur mit Ansprüchen über 5.000 EUR), als auch von faktischen Gegebenheiten (Abhilfeklagen sind erst ab 50 Teilnehmenden möglich) ab. Da wir im Rahmen unserer Sammelaktionen Entscheidungen im Interesse aller Teilnehmer*innen treffen müssen, können wir keine Wünsche einzelner Teilnehmer*innen hinsichtlich einer bestimmten Verfahrensart berücksichtigen.

Kosten

Die Teilnahmegebühr für die Sammelaktion beträgt für Nicht-VSV-Mitglieder 70 EUR und muss bei Anmeldung eingezahlt werden. Wir können Fälle erst bearbeiten und prüfen, wenn die Teilnahmegebühr vollständig entrichtet wurde.

Für VSV-Mitglieder, die alle fälligen Mitgliedsbeiträge beglichen haben, ist die Teilnahme an allen VSV-Sammelaktionen und Abhilfeklagen kostenlos. Der VSV-Mitgliedsbeitrag beträgt für Privatpersonen pro Jahr 60 EUR bei Überweisung und 50 EUR bei Onlinezahlung mit Lastschriftauftrag. Die VSV-Mitgliedschaft kann hier abgeschlossen werden.

Die Kosten von Abhilfeklagen trägt zur Gänze ein Prozesskostenfinanzierer. Dieser übernimmt das gesamte Kostenrisiko und erhält dafür im Erfolgsfall eine Beteiligung von 35%. Rechtsschutzversicherungen gewähren für die Kosten von Abhilfeklagen keine Deckung.

Einzelklagen sind mit Kostentragung einer Rechtschutzversicherung oder eines Prozesskostenfinanzierers möglich. Falls keine Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung besteht, versuchen wir, den Fall an einen Prozesskostenfinanzierer zu vermitteln, der das Kostenrisiko des Verfahrens gegen eine Beteiligung von 35% im Erfolgsfall trägt, können die Übernahme durch einen Finanzierer aber nicht garantieren.

Was geschah wann

  • 28. März 2024

    OLG Stuttgart verurteilt Mercedes zu Schadenersatz

    Das OLG Stuttgart hat heute in einer Musterfeststellungsklage festgestellt, dass in den streitgegenständlichen Euro 5 & 6-Fahrzeugen (GLK- und GLC-Modelle, in denen der Motor OM 651 eingesetzt wurde) eine unzulässige Abschalteinrichtung enthalten ist.

  • EuGH: Schadenersatz auf bei Fahrlässigkeit

    Der EuGH hat in einem Vorabentscheidungsverfahren (EuGH C-100/21)gegen Daimler-Mercedes entschieden, dass die EU Typenkennzeichnungsverordung ein Schutzgesetz darstellt und Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit zusteht.

    21.März 2023

  • 7. Juli 2021

    vzbv bringt Musterfeststellungsklage gegen Daimler ein

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bringt gegen Daimler Mercedes eine Musterfeststellungsklage ein. Diese betrifft einen bestimmten Motor von Mercedes.
    (vzbv News)

  • BGH zu "Thermofenster"

    Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet, dass die Entwicklung und Einsatz einer temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems, eines sog. Thermofenster, für sich genommen nicht ausreicht, um Schadensersatzansprüche der Käufer von damit ausgestatteten Diesel-Pkw nach § 826 BGB zu begründen.

    19. Jänner 2021

  • 17. Dezember 2020

    EuGH erklärt alle Abschalteinrichtungen für illegal

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärt alle Abschalteinrichtungen, so auch die „Thermofenster“ – für einen Verstoß gegen die EU-Kfz-Typisierungsrichtlinie.

  • Abschalteinrichtungen bei Daimler werden bekannt

    Abschalteinrichtungen bei Daimler-Mercedes werden öffentlich bekannt.

    2018