Hat die EVN Kunden bewusst in Irrtum geführt?

Sammelaktion des VSV gegen „stille“ Preiserhöhungen für Gas durch EVN

Der Verbraucherschutzverein (VSV) geht aufgrund der Vielzahl von eintreffenden Beschwerden davon aus, dass zu prüfen sein wird, inwieweit die EVN Ihre Kunden bewusst arglistig in Irrtum geführt hat.

Die EVN hat – trotz seit Oktober 2022 steil fallendem Österreichischen Gaspreisindex (ÖGPI) – die Arbeitspreise für Gas genau in dieser Zeit drastisch – auf das Fünffache – erhöht.

Diese Preisänderung wurde den Kunden nicht mitgeteilt. Die EVN steht auf dem Standpunkt, dazu nicht verpflichtet gewesen zu sein. Der VSV geht davon aus, dass jede Preisänderung gemäß § 125 Gaswirtschaftsgesetz (GWG) den Kunden vorweg mitzuteilen ist.

Doch die EVN hat die – aufgrund der Preisexplosion – viel zu niedrigen Teilbeträge monatlicher Vorauszahlungen bewußt nicht erhöht und damit hohe Nachzahlungen von einigen tausend Euro verursacht.

Nach dem Gesetz und den eigenen AGB hätte die EVN diese Teilbeträge anpassen müssen. Doch dadurch wäre es den Kunden aufgefallen, dass sich die Preise explosiv erhöht hatten.

Die EVN wollte also – bei fallenden Einkaufspreisen – Preise erhöhen und durch das Verschweigen der Erhöhung vermeiden, dass Kunden zu billigeren Anbietern wechseln.

„Mit dieser Vorgangsweise hat die EVN Kunden geschädigt,“ sagt Peter Kolba, Obmann des VSV. „Der VSV bietet geschädigten EVN-Kunden die Teilnahme an einer Sammelaktion an.“

Service: www.verbraucherschutzverein.eu/energiepreis/

K.I. generiertes Bild von Strommasten mit warmen, gelben Hintergrund
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