VSV organisiert Klagen gegen Erhöhung von Energiepreisen

Gegen Preiserhöhungen ohne ausreichende Begründung

Der Verbraucherschutzverein (VSV) startet eine Sammelaktion gegen dubiose Preiserhöhungen vor allem bei Strom und Gas. 

„Bei sinkenden Einkaufspreisen steigende Energiepreise für Kunden sind nicht nachvollziehbar,“ sagt Peter Kolba, Obmann des VSV. „Gemeinsam mit dem Prozessfinanzierer Padronus und Rechtsanwalt Mag. Salburg werden wir in Klagen gegen Energieversorger Klarheit für die Kunden schaffen.“

Wer mit einer Preiserhöhung insbesondere bei Strom konfrontiert wird, hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  • Man kann binnen einem Monat nach Mitteilung der Preiserhöhung den Vertrag ohne Rücksicht auf Vertragsbindungen aufkündigen und muss noch bis maximal drei Monate nach Inkrafttreten der Preiserhöhung zu den alten Preisen versorgt werden. In dieser Zeit kann man einen günstigeren Anbieter suchen oder allenfalls auch Grundversorgung beantragen.

  • Man kann aber auch dem Versorger mitteilen, dass man ausdrücklich den Vertrag nicht aufkündigt, sondern die Preiserhöhung für gesetzwidrig hält, den erhöhten Preis nur „vorbehaltlich der Rückforderung“ bezahlen wird und gegen die Preiserhöhung Klage erhebt; oder man wartet die juristische Klärung durch andere Prozesse ab und behält sich vor, werden diese gewonnen, die erhöhten Preise zurückzufordern.

„Am Energiemarkt spielen sich Wild-West-Szenen ab und unsere Aktion soll den Gesetzen wieder Durchbruch verschaffen,“ sagt Kolba abschließend.

Service: www.verbraucherschutzverein.eu/energiepreis/