VSV startet Sammelaktion gegen EVN – erste Klagen eingebracht

EVN lässt Strom- und Gaspreise explodieren ohne das Kunden mitzuteilen

Dem Verbraucherschutzverein (VSV) liegen Beschwerden vor, wonach die EVN sowohl Strom- wie Gaspreise eklatant erhöht hat, ohne dies Kunden mitzuteilen oder Teilzahlungen anzupassen. Dadurch sind nun Kunden mit Nachzahlungsforderungen von mehreren tausend Euro belastet.

Der Strompreis wurde ab 01.09.2022 von 10,7878 Cent/kWh auf 26,9102 Cent/kWh und ab 06.06.2023 auf 26,5 Cent/kWh erhöht. Bei Gas stieg der Preis ab 01.11.2022 von 3,4118 Cent/kWh auf 17,4061 Cent/kWh, also auf das Fünffache!

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der EVN sehen zwar eine Indexanpassung der vereinbarten Preise sowohl für Strom als auch für Gas vor, selbst in den AGB der beklagten Partei ist aber vorgesehen, dass die Kunden vor Änderung des Preises bzw. Indexanpassung des Preises durch ein persönlich an sie gerichtetes Schreiben informiert werden. Das entspricht auch den gesetzlichen Verpflichtungen.

„Wenn eine Preiserhöhung den Kunden nicht mitgeteilt wird, dann ist diese Preiserhöhung unwirksam,“ sagt Peter Kolba, Chefjurist des VSV.

Rechtsanwalt Mag. Ulrich Salburg hat bereits zwei Klagen gegen die EVN eingebracht. Die Nachzahlungen wegen erhöhter Preise werden zurückgefordert.

„Wir haben Anlass davon auszugehen, dass es sich dabei nicht um Einzelfälle handelt. Daher hat der VSV nun eine Sammelaktion gestartet.“ sagt Kolba.

Service: www.verbraucherschutzverein.eu/energiepreis

K.I. generiertes Bild von Strommasten mit warmen, gelben Hintergrund
K.I. generiertes Bild von Strommasten mit warmen, gelben Hintergrund
K.I. generiertes Bild von Strommasten mit warmen, gelben Hintergrund
K.I. generiertes Bild von Strommasten mit warmen, gelben Hintergrund
K.I. generiertes Bild von Strommasten mit warmen, gelben Hintergrund