Sun Contracting & Green Finance
Anlegerschäden
Die Sun Contracting Gruppe und die Green Finance Gruppe sind zwei eng miteinander verbunden Unternehmensgruppen. Beide finanzieren sich vorrangig über Kapital von Privatanlegern, wobei die Sun Contracting, welche nun insolvent ist, im Bereich der Solarenergie tätig war, während die Green Finance Gruppe breiter aufgestellt ist und zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht insolvent ist.
Den Anlegern beider Konzerne wurden sichere Geldanlagen mit hohen Renditen versprochen, jetzt aber haben alle Tochtergesellschaften der Sun Contracting Gruppe Insolvenz angemeldet – und die Anleger sind mit dem Totalausfall ihrer Investments konfrontiert. Auch bei der Green Finance Gruppe sind etliche Anleger um die Sicherheit ihrer Investments besorgt, auch hier könnte im Fall der Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz, ein Totalausfall drohen.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt bereits wegen des Verdachts auf Betrug, Untreue und Bilanzfälschung im Sun-Contracting und Green Finance-Netzwerk.
Im Fall der Sun Contracting wird in den bereits laufenden Insolvenzverfahren gerade geprüft, welche konkreten Ansprüche betroffene Anleger geltend machen können und wie die Chancen um Rückzahlung stehen. Da es sich meist um nachrangige Forderungen handelt, könnten Anleger aber das gesamte aufgewendete Kapital verlieren.
Anlegern von Green Finance Produkten wird geraten so schnell wie möglich ihre Investments zu kündigen. Hier ist es wichtig rasch zu handeln bevor die Green Finance Unternehmen in Insolvenz schlittern, da dann keine Kündigungen mehr möglich sein werden.
Wir bietet die Prüfung von Investments auf Ansprüche gegen Mitglieder und Vertriebspartner der Sun Contracting und Green Finance Gruppe, die Anmeldung der Ansprüche im Strafverfahren, sowie, falls möglich, deren Durchsetzung und/oder Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren an.
Ebenfalls bieten wir eine Vermittlung an einen auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Kooperationsanwaltskanzlei an, welche Kündigungen gegen die Green Finance erfolgreich durchsetzen kann. Weitere Informationen zu unserem Leistungsangebot erhalten Sie hier.
Mehr Info
Sachverhalt
Sun Contracting:
Die Sun Contracting Gruppe war ein Netzwerk aus Unternehmen mit Sitz unter anderem in Liechtenstein und Österreich. Sie betrieb Solaranlagen (PV-Contracting): Das heißt, sie errichtete, betrieb und wartete Solaranlagen auf Dächern oder Freiflächen, ohne dass die Anlagen-Eigentümer selbst investieren mussten. Ihr Finanzierungsmodell war stark auf Kapital von Privatanlegern ausgelegt, die in Form von Nachrangdarlehen und Nachranganleihen in Gesellschaften von Sun Contracting investiert haben.
Diese Anlageprodukte wurden über diverse Brokergesellschaften vermittelt. Das Versprechen: es handelt sich um eine sichere Geldanlage in nachhaltige Energie, für die Investoren eine hohe Rendite bekommen.
Aufgrund hoher Vorlaufkosten und Abhängigkeit von schwankenden Strompreisen war das Geschäftsmodell von Sun Contracting allerdings grundsätzlich riskant und wurde durch Inflation und steigende Zinsen zusätzlich belastet, was die Insolvenz der Unternehmen Ende 2025 zur Folge hatte. Die aktuellen Ermittlungen der WKStA legen außerdem nahe, dass auch Fehlverhalten seitens des Managements der Unternehmen vorgelegen hat.
Green Finance:
Die Green Finance Gruppe, deren Unternehmen ebenfalls in Österreich und Liechtenstein ansässig sind, ist ein Finanzdienstleistungskonzern, der Kapital für teilweise nachhaltige Projekte in den Bereichen Immobilien und Photovoltaik sammelt.
Obwohl die Gruppe derzeit (Stand Anfang 2026) nicht insolvent ist, steht sie massiv in der Kritik und unter behördlicher Beobachtung. Ein undurchsichtiges Firmengeflecht, strafrechtliche Ermittlungen und behördliche Sanktionen wegen Prospektmängeln zeichnen ein riskantes Bild für Investoren. Da viele Produkte zudem mit Nachrangklauseln ausgestattet sind, tragen Anleger hier ein überproportional hohes Verlustrisiko. Auch zeigt sich, dass Anleger oft nicht ausreichend oder mangelhaft durch Vermittler der Green Finance beraten wurden.
Es bestehen personelle und geschäftliche Verbindungen zur bereits insolventen Sun Contracting Gruppe. Da Gelder innerhalb solcher Geflechte möglicherweise zwischen Gesellschaften verschoben werden, könnten Probleme einer Firma die gesamte Gruppe mitreißen, weshalb auch Anleger eine drohende Insolvenz der Green Finance Gruppe fürchten.
Das Problem der nachrangigen Investments
Viele Kleinanleger haben über nachrangige Darlehen und Anleihen investiert– diese sind im Insolvenzfall besonders gefährdet. Denn nachrangige Investments werden in den Insolvenzverfahren nachrangig zu den sonstigen Insolvenzforderungen behandelt. Die Anleger können ihre Forderungen zwar im Insolvenzverfahren anmelden, werden aber erst nach allen anderen Gläubigern bedient. Dadurch ist eine Insolvenzquote von 0 Prozent nicht unwahrscheinlich.
Macht die Teilnahme an der Sammelaktion Sinn für mich?
Sun Contracting:
Unter anderem wurden durch die Sun Contracting Gruppe und ihre Vertriebspartner folgende Anlageprodukte verkauft:
• Qualifizierte Nachrangdarlehen und partiarisches Nachrangsdarlehen: Anleger dieser Produkte sind einem besonders hohen Risiko ausgesetzt, da die Forderungen im Insolvenzfall unter Umständen erst nach allen anderen Gläubigern bedient werden (nachrangige Behandlung).
• Sun Contracting Registered EURO Bond (ISIN: LI0553631917): Eine unbesicherte Anleihe mit endfälliger Zinszahlung und einer extrem langen Laufzeit bis zu 25 Jahren. Laut Prospekt war keine Börsennotierung geplant, was die Handelbarkeit für Anleger massiv einschränkt.
• Sun Contracting Energy Bond (ISIN: LI1115521257): Eine unbesicherte, in Schweizer Franken (CHF) ausgegebene Anleihe mit Fälligkeit 2026, was Anleger zusätzlich einem Währungsrisiko aussetzt. Bereits der Emissionsprospekt dieses Bonds enthielt den Hinweis auf eingeschränkte Bestätigungsvermerke des Wirtschaftsprüfers für die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020.
• Namensaktien der Sun Contracting AG (ISIN: LI1218335159): Diese Aktien wurden Anlegern als Eigenkapitalbeteiligung verkauft, unter anderem mit der vagen Aussicht auf einen Börsengang frühestens im Jahr 2026. Als Eigenkapital sind diese Anteile im Insolvenzfall nachrangig gegenüber allen Gläubigerforderungen und somit besonders verlustgefährdet.
• Namensanleihen der Sun Contracting AG sind für Anleger riskant, da sie typischerweise eine hohe Ausfallwahrscheinlichkeit aufweisen und bei Insolvenz des Unternehmens nur begrenzte Rückzahlungsmöglichkeiten bestehen. Zudem sind diese Anleihen kaum handelbar, was das eingesetzte Kapital ohne Ausstiegsoption langfristig bindet.
Die Anmeldung zur Sammelaktion ist mit jeder Art von Investment der Sun Contracting Gruppe möglich, ob und welche Ansprüche bestehen, müssen wir im Einzelfall prüfen.
Green Finance:
Wir wissen bisher von den folgenden Produkten, die durch die Green Finance Gruppe und ihre Vertriebspartner verkauft wurden:
• Green Finance Capital Bond (Ab 2017): Üblicherweise mit langer fixer Laufzeit von mindestens 5 Jahren, oft wurden sie in wenig transparentes Projekt investiert, wodurch das Verlustrisiko bei Problemen hoch ist. Häufig illiquide, sodass ein vorzeitiger Verkauf schwierig und potenziell verlustreich sein kann.
• Qualifizierte Nachrangdarlehen: Anleger dieser Produkte sind auch hier einem besonders hohen Risiko ausgesetzt, da die nachrangige Behandlung gilt.
Auch hier ist die Anmeldung zur Sammelaktion ist mit jeder Art von Investment der Green Finance Gruppe möglich, ob und welche Ansprüche bestehen, werden wir im Einzelfall prüfen.
Was bringt mir die Hilfestellung des VSV?
Wenn Sie in das Sun Contracting /Green Finance Netzwerk investiert haben, können wir Sie im Rahmen der Sammelaktion wie folgt unterstützen:
Prüfung möglicher rechtlicher Ansprüche:
•Haftungsansprüche gegen Verantwortliche und Organe von Sun Contracting/ Green Finance
•Haftungsansprüche gegen mögliche Anlagevermittler und Berater, hier bestehen möglicherweise auch Chancen auf finanzielle Kompensation
•Weitergehende vertragliche Anfechtungsmöglichkeiten, wegen Willensmängeln und mangelnder Aufklärung
Wahrung Ihrer Position im Insolvenzverfahren:
•Forderungsanmeldung bei Insolvenzgerichten bzw. -verwaltern in Lichtenstein.
•Länderübergreifende Expertise unseres Liechtensteiner Kooperationsanwalts
•Verlängerte Anmeldefrist exklusiv für unsere Mitglieder bis 01.04.2026
Weiterführender gerichtlicher Schutz Ihrer Interessen:
•Anschluss an Verfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft als Privatbeteiligte:r für unsere Mitglieder und Teilnehmer.
•Einzel- oder Abhilfeklagen
• Konsequente Ausschöpfung alle rechtlich zur Verfügung stehenden Schritte
Strategische Bündelung der Gläubigerinteressen
•koordiniertes, effizientes Vorgehen im Interesse aller Betroffenen
•stärkere Position für außergerichtliche Verhandlungen
•mögliche Finanzierungsmöglichkeit über Prozessfinanzierer
Unterstützung bei der Kündigung von Green Finance Produkten:
Die Green Finance befindet sich derzeit nicht in der Insolvenz. Viele Anleger sind jedoch auf aufgrund er engen Verflechtung zur Sun Contracting Gruppe um die Sicherheit ihrer Investments besorgt, da im Fall einer Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz ein Totalausfall drohen könnte.
Daher sollten alle Anleger der Green Finance ihre Finanzprodukte umgehend kündigen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, indem wir die bei uns gesammelten Fälle an unseren Kooperationsrechtsanwalt Dr. Maximilian Maier weiterleiten, der Sie bei der erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Kündigung begleiten wird.
Es handelt sich bei der Kündigung um einen rechtlich hoch komplexen Vorgang, welcher mit aktueller Judikatur untermauert werden muss, daher vermitteln wir die außerordentliche Kündigung über die Mandatierung unseres Kooperationsanwalts, der auch schon Erfahrung mit erfolgreichen außerordentlichen Kündigungen gegen die Green Finance hat.
Durch eine erfolgreiche Kündigung ist es Betroffenen möglich gerichtlich vollstreckbare Zahlungsbefehle zu erwirken, mit welchen das investierte Geld (notfalls auch mit gerichtlichem Zwang) zurückerlangt werden kann. Da die Green Finance derzeit noch nicht insolvent ist, besteht dadurch die Möglichkeit, das investierte Geld vollständig zurückzuerhalten.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die Kündigung bei Green Finance und das Einschreiten unseres Kooperationsanwaltes Dr. Maier grundsätzlich NICHT von der Sammelaktion Sun Contracting & Green Finance umfasst sind und individuell mit unserem Kooperationsanwalt vereinbart werden müssen.
Absicherung im Insolvenzfall der Green Finance
Zwar gibt es derzeit noch keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass die Green Finance Unternehmen Insolvenz anmelden werden, jedoch sind bereits viele Anleger hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit der Unternehmen stark verunsichert.
Generell können wir als VSV derzeit keine Prognose abgeben, ob und wann eine Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) der Unternehmen eintreten wird. Im Ernstfall könnte diese jedoch schneller erfolgen, als man denkt, wie bereits die Vergangenheit rund um den Insolvenzfall der Sun Contracting gezeigt hat.
Sollte es zu einer Insolvenz der Green Finance Unternehmen kommen, können wir für Sie umgehend eine Anmeldung Ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren durchführen. Damit können wir in diesem Ernstfall Ihre Rechte und Interessen wahren und Ihre Ansprüche bestmöglich absichern.
Wie stehen meine Chancen, meine Ansprüche durchzusetzen? Wie lange wird es dauern?
Zum jetzigen Zeitpunkt können wir noch keine generellen Prognosen abgeben, da jeder Einzelfall individuell geprüft werden muss. Die bisherigen Erfahrungen bei Sun Contracting zeigen, dass die Masseverwalter eine enorme Menge an Forderungsanmeldungen bearbeiten. Da die Gesamthöhe aller Aktiva und Passiva noch nicht vollständig feststeht, ist für Anleger Geduld gefragt: Es ist davon auszugehen, dass die Verfahren noch andauern werden.
Parallel dazu dienen die Privatbeteiligtenanschlüsse im Strafverfahren der zusätzlichen Absicherung Ihrer Ansprüche. Ein wesentlicher Vorteil dieser Maßnahme ist, dass dadurch die Verjährung gehemmt wird und Ihre rechtlichen Möglichkeiten gewahrt bleiben.
Laufende Gerichtsverfahren
Mit Beschluss des Fürstlichen Landgerichtes vom 05.11.2025 wurde über das Vermögen der Sun Contracting AG, registriert unter FL-0002.555.661-3, Landstrasse 15, 9496 Balzers, im Fürstentum Liechtenstein, ein Insolvenzverfahren eröffnet.
Nach der am 21.01.2026 in Liechtenstein abgehaltenen Prüfungstagsatzung, welche durch unseren Liechtensteiner Kooperationsanwalt besucht wurde, hat sich gezeigt, dass die Masseverwalter mit einer sehr großen Menge an Forderungsanmeldungen beschäftigt sind. Für Betroffene, deren Forderungen noch nicht angemeldet wurden, besteht weiterhin bis 01.04.2026 die Möglichkeit, dies noch zu veranlassen. Unser Kooperationsanwalt wird weiterhin die Anmeldungen im Rahmen der Sammelaktion vornehmen. Inhaltliche Entscheidungen zu den angemeldeten Forderungen wurden noch nicht getroffen. Mit einer inhaltlichen Prüfung ist erst im Laufe des Jahres 2026 zu rechnen.
Über die nachstehenden Gesellschaften wurde das Insolvenzverfahren in Österreich eröffnet:
•Sun Contracting Austria GmbH
•Sun Contracting Engineering GmbH
•Sun Contracting Norica Plus GmbH
•Sun Contracting Projekt GmbH
•Sun Contracting Solutions GmbH
Zu den Insolvenzverfahren in Österreich können sich Anleger über die Ediktdatei der österreichischen Justiz am Laufenden halten.
Wer in diese Unternehmen mit nachrangigen Darlehen oder Anleihen investiert hat, wird nun in der Insolvenz allen anderen Gläubigern gegenüber nachteilig behandelt – es droht der Totalausfall der Investments.
Strafverfahren:
In Österreich ermittelt die WKStA bereits gegen mehrere Personen der Sun Contracting/ Green Finance Gruppe strafrechtlich. Parallel dazu hat neben der österreichischen Staatsanwaltschaft auch die liechtensteinische Staatsanwaltschaft in dieser Angelegenheit ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren aufgenommen.
Im Strafverfahren der WKStA wird unser Kooperationsanwalt den Privatbeteiligtenanschluss für VSV-Mitglieder KOSTENLOS vornehmen. Zusätzlich wird derzeit geprüft, ob eine Durchsetzung möglicher Ansprüche mit Unterstützung eines Prozessfinanzierers sinnvoll ist.
Ablauf
Nach Ausfüllen des Anmeldeformulars, Zustimmung zu allen notwendigen Dokumenten, Hochladen aller Unterlagen und Absenden des Formulars erhalten Sie eine automatische Bestätigung per E-Mail. Sollten Sie keine Bestätigung erhalten, überprüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner. Wenn Sie auch dort keine Bestätigung finden, war Ihre Beitrittserklärung nicht erfolgreich – bitte führen Sie die Anmeldung nochmals durch.
Eingelangte Anmeldungen werden zunächst auf Vollständigkeit der Unterlagen geprüft und eventuell fehlende Dokumente nachgefordert. Im nächsten Schritt erfolgt die Beurteilung des Falles dahingehend, ob ein Anspruch besteht und in welcher Form dieser geltend gemacht werden kann. Bitte melden Sie sich für jedes Finanzprodukt das Sie von der Sun Conctracting oder Green Finance Gruppe besitzen einzeln an. Bitte führen Sie für jedes Finanzprodukt, das Sie von der Sun Contracting Gruppe oder der Green Finance Gruppe besitzen, eine separate Anmeldung durch.
Bei der Sun Conctracting AG melden wir durch unsere Kooperationsanwalt Forderungen im Insolvenzverfahren an.
Bei Green Finance Produkte vermitteln wir Sie zur Kündigung an unseren Kooperationsanwalt und behalten Ihre Ansprüche bereit damit wir diese im Insolvenzfall anmelden können.
Bei beiden Unternehmensgruppen prüfen wir konsequent bestehende Haftungsansprüche gegen die Gesellschaften sowie gegen Vermittler, Organe und sonstige Verantwortliche. Zudem prüfen wir Ihre Verträge intern auf weitere rechtliche Möglichkeiten. Wir behalten uns vor, diese Ansprüche für Sie geltend zu machen – sei es im Rahmen von Individualklagen oder durch eine Sammelklage, um Ihre Rechte bestmöglich zu wahren.
Ebenfalls führen wir im Strafverfahren in Österreich einen Privatbeteiligtenanschluss durch. Zudem wird geprüft, ob die Durchsetzung möglicher Ansprüche unter Einbindung eines Prozessfinanzierers sinnvoll ist.
Kosten
Die Teilnahmegebühr für die Sammelaktion beträgt für Nicht-VSV-Mitglieder 70 EUR und muss bei Anmeldung eingezahlt werden. Wir können Fälle erst bearbeiten und prüfen, wenn die Teilnahmegebühr vollständig entrichtet wurde.
Für VSV-Mitglieder, die alle fälligen Mitgliedsbeiträge beglichen haben, ist die Teilnahme an allen VSV-Sammelaktionen und Abhilfeklagen kostenlos. Der VSV-Mitgliedsbeitrag beträgt für Privatpersonen pro Jahr 60 EUR bei Überweisung und 50 EUR bei Onlinezahlung mit Lastschriftauftrag. Die VSV-Mitgliedschaft kann hier (https://www.verbraucherschutzverein.eu/mitglied-werden/) abgeschlossen werden.
Darüber hinaus entstehen Ihnen für die Teilnahme an der Sammelaktion keine Kosten. Die Kosten und Gebühren für außergerichtliche Maßnahmen (zB Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren) werden, sofern Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung besteht, über diese abgerechnet. Wenn keine Rechtsschutzdeckung besteht, ist unter Umständen eine Kostenübernahme durch den VSV möglich.
Wenn Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, ist das für Sie ebenfalls nicht mit Kosten verbunden: Die Kosten von Abhilfeklagen trägt zur Gänze ein Prozesskostenfinanzierer. Dieser übernimmt das gesamte Kostenrisiko und erhält dafür im Erfolgsfall eine Beteiligung von 35%. Rechtsschutzversicherungen gewähren für die Kosten von Abhilfeklagen keine Deckung.
Einzelklagen sind mit Kostentragung einer Rechtschutzversicherung oder eines Prozesskostenfinanzierers möglich. Falls keine Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung besteht, versuchen wir, den Fall an einen Prozesskostenfinanzierer zu vermitteln, der das Kostenrisiko des Verfahrens gegen eine Beteiligung von 35% im Erfolgsfall trägt, können die Übernahme durch einen Finanzierer aber nicht garantieren.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die Kündigung bei Green Finance und das Einschreiten unseres Kooperationsanwaltes Dr. Maier grundsätzlich NICHT von der Sammelaktion Sun Contracting & Green Finance umfasst sind und individuell mit unserem Kooperationsanwalt vereinbart werden müssen. Die angebotene Kündigung ist Optional und dient lediglich der Verbesserung Ihrer rechtlichen Position und Ihrem finanziellen Interesse, sie muss nicht im Rahmen unserer Sammelaktion genutzt werden.
Es werden jedenfalls, ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung keine Schritte gesetzt, für die Sie die Kosten tragen müssten.

