Verbund-Preiserhöhungen (Anmeldung geschlossen)

Die Tätigkeiten des VSV in Bezug auf die Energiepreiserhöhungen 2022 und 2023 sind beendet. Wir nehmen keine weiteren Anmeldungen entgegen.

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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem Musterprozess des VSV-Gründers und nunmehrigen Ehrenmitgliedes Peter Kolba (vertreten durch RA Dr. Maderbacher) gegen den Verbund ein klares Urteil gesprochen: Die Erhöhung der Strompreise zum 1.3.2023 war unwirksam.

Um welche Preiserhöhungen geht es?

Aus Sicht des VSV unzulässig waren die folgenden Erhöhungen:

· die Indexanpassungen aufgrund von Änderungen des ÖSPI

· die Preiserhöhungen in direkter Anwendung von § 80 Abs 2a ElWOG

In der Praxis sind die Erhöhungen meistens mit 1.5.2022, bzw. 1.3.2023 erfolgt.


Betroffen sind die Verträge VERBUND-Strom-Haushalt“, „VERBUND-Strom“ und „VERBUND-Strom-Haushalt-Direkt“.

Jedenfalls kein Anspruch besteht laut Judikatur bei Float-Tarifen, da hier vertragstypisch ist, dass sich der Preis monatlich ändert.