Schluss mit Deckungsablehnungen wegen Pandemie-Klausel bei Rechtsschutzversicherungen
Ischgl-Opfer aus Österreich können auch Amtshaftung einklagen
Wien (OTS) – Das Oberlandesgericht Wien hat eine typische Klausel in den Bedigungen von Rechtsschutzversichetungen, womit Streitigkeiten wegen der Pandemie von der Deckung ausgeschlossen seien, für rechtswidrig und nichtig erklärt. Dieses Urteil über eine Verbandsklage des VKI ist – mangels Revision der beklagten Uniqa Versicherung – rechtskräftig geworden.
Mit dieser und ähnlichen Klauseln haben Rechtsschutzversicherer massenhaft Deckungsanfragen in folgenden Bereichen abgelehnt:
- Klagen von Ischgl-Opfern auf Schadenersatz gegen den Staat
- Klagen von Reisenden gegen Reiseveranstalter auf Rückzahlung der Reisepreise für abgesagte Pauschalreisen
- Klagen von Flugreisenden auf Rückzahlung von Flugpreisen für abgesagte Flüge
- Klagen von Kunden von Events auf Rückzahlung von Kartenpreisen wegen Absage von Veranstaltungen
“Jetzt ist Schluss damit, sich vor vertraglichen Pflichten zu drücken. Diese Forderungen sind nicht verjährt und nun müssen Rechtsschutzversicherer für Klagen von Versicherungsnehmern endlich Deckung geben,“ sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). „Versicherer die sich weiter weigern werden wir bei der Finanzmarktaufsicht anzeigen und Deckungsklagen unterstützen.“