Abhilfeklagen

Derzeit bereiten wir Abhilfeklagen gegen die Energielieferanten Verbund und EVN vor. Alle betroffenen Verbraucher:innen haben die Möglichkeit, der Abhilfeklage beizutreten und so auch ihre Ansprüche geltend zu machen.

Was ist eine Abhilfeklage?

Eine Abhilfeklage können nur mit Bescheid anerkannte Qualifizierte Einrichtungen einbringen. Sie ist eine Sammelklage, mit der eine Organisation Ansprüche von Vebraucher:innen gemeinsam einklagen kann. Die Verbraucher:innen müssen der Klage aktiv beitreten, wenn das Verfahren gewonnen wird erhalten sie den gewonnen Betrag im Verhältnis ihrer Ansprüche ausbezahlt.