Abhilfeklagen
Derzeit bereiten wir Abhilfeklagen gegen die Energielieferanten Verbund und EVN vor. Alle betroffenen Verbraucher:innen haben die Möglichkeit, der Abhilfeklage beizutreten und so auch ihre Ansprüche geltend zu machen.
Was ist eine Abhilfeklage?
Eine Abhilfeklage können nur mit Bescheid anerkannte Qualifizierte Einrichtungen einbringen. Sie ist eine Sammelklage, mit der eine Organisation Ansprüche von Vebraucher:innen gemeinsam einklagen kann. Die Verbraucher:innen müssen der Klage aktiv beitreten, wenn das Verfahren gewonnen wird erhalten sie den gewonnen Betrag im Verhältnis ihrer Ansprüche ausbezahlt.
Durch die oben beschriebene Umsetzung der EU-Richtlinie können qualifizierte Einrichtungen nunmehr bei Massenschäden auch Ansprüche von Verbrauchern gegen Unternehmer mit einer Abhilfeklage durchsetzen. Diese ist der bereits bestehenden Sammelklage nach österreichischem Recht ähnlich und wurde ebenfalls parallel eingeführt.
Der VSV wurde durch Bescheid des Bundeskartellanwaltes am 29.11.2024 als qualifizierte Einrichtung anerkannt und kann nun auch Verbandsklagen auf Unterlassung bzw auf Abhilfe – sowohl innerstaatlich, als auch grenzüberschreitend – führen.
Sie finden hier nähere Informationen zu VSV im Sinne der EU-RL 2020/1828: