Sun Contracting

Anlegerschäden

Die Sun Contracting Gruppe ist im Bereich der Solarenergie tätig und hat sich vorrangig über Kapital von Privatanlegern finanziert. Den Anlegern wurden sichere Geldanlagen mit hohen Renditen versprochen, nun aber haben die meisten Tochtergesellschaften der Sun Contracting Gruppe Insolvenz angemeldet – und den Anlegern droht der Totalausfall ihrer Investments.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt bereits wegen des Verdachts auf Betrug, Untreue und Bilanzfälschung gegen rund 20 Beschuldigte im Sun-Contracting-Netzwerk. Welche konkreten Ansprüche betroffene Anleger geltend machen können und was die Voraussetzungen dafür sind, ist derzeit noch nicht bekannt. Da es sich meist um nachrangige Forderungen handelt, könnten Anleger aber das gesamte aufgewendete Kapital verlieren.

Der VSV bietet die Prüfung von Investments auf Ansprüche gegen Mitglieder und Vertriebspartner der Sun Contracting Gruppe, sowie, falls möglich, deren Durchsetzung und/oder Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren an.

Anmeldung

Anmeldung zur Sammelaktion Sun Contracting

Schritt 1 von 3: Daten ausfüllen

Schritt 2 von 3: Vollmachten

Schritt 3 von 3: Dokumente hochladen


Macht die Teilnahme an der Sammelaktion Sinn für mich?

Welche Anlageprodukte sind betroffen?

Wir wissen bisher von den folgenden Produkten, die durch die Sun Contracting Gruppe und ihre Vertriebspartner verkauft wurden:

  • Qualifizierte Nachrangdarlehen: Anleger dieser Produkte sind einem besonders hohen Risiko ausgesetzt, da ihre Forderungen im Insolvenzfall erst nach allen anderen Gläubigern bedient werden (nachrangige Behandlung).
  • Sun Contracting Registered EURO Bond 2020 (ISIN: LI0553631917): Eine unbesicherte Anleihe mit endfälliger Zinszahlung und einer extrem langen Laufzeit bis zum Jahr 2045. Laut Prospekt war keine Börsennotierung geplant, was die Handelbarkeit für Anleger massiv einschränkt.
  • Sun Contracting Energy Bond 2021 (ISIN: LI1115521257): Eine unbesicherte, in Schweizer Franken (CHF) ausgegebene Anleihe mit Fälligkeit 2026, was Anleger zusätzlich einem Währungsrisiko aussetzt. Bereits der Emissionsprospekt dieses Bonds enthielt den Hinweis auf eingeschränkte Bestätigungsvermerke des Wirtschaftsprüfers für die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020.
  • Namensaktien der Sun Contracting AG (ISIN: LI1218335159): Diese Aktien wurden Anlegern als Eigenkapitalbeteiligung verkauft, unter anderem mit der vagen Aussicht auf einen Börsengang frühestens im Jahr 2026. Als Eigenkapital sind diese Anteile im Insolvenzfall nachrangig gegenüber allen Gläubigerforderungen und somit besonders verlustgefährdet.

Die Anmeldung zur Sammelaktion ist mit jeder Art von Investment der Sun Contracting Gruppe möglich, ob und welche Ansprüche bestehen, müssen wir im Einzelfall prüfen.


Was bringt mir die Hilfestellung des VSV?

Wenn Sie in Form von Nachrangdarlehensverträgen oder einer Anleihe in die oben genannten Gesellschaften investiert haben, können wir Sie im Rahmen der Sammelaktion wie folgt unterstützen:

  • Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
  • Prüfung von Haftungsansprüchen gegen Verantwortliche
  • Prüfung eines Quotenschadens
  • Prüfung von Haftungsansprüchen gegen Anlagevermittler
  • Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Insolvenzverwaltern und Gerichten
  • Strategische Bündelung der Gläubigerinteressen für kosteneffiziente Anspruchsdurchsetzung

Wir werden unser Bestes tun, den geschädigten Anlegern zu ihren Ansprüchen zu verhelfen, können aber kein bestimmtes Ergebnis versprechen.


Wie stehen meine Chancen, meine Ansprüche durchzusetzen? Wie lange wird es dauern?

Zum jetzigen Zeitpunkt können wir noch keine generellen Prognosen abgeben – wir müssen jeweils den Einzelfall prüfen.

Sachverhalt

Die Sun Contracting Gruppe ist ein Netzwerk aus Unternehmen mit Sitz unter anderem in Liechtenstein und Österreich. Sie betreibt Solaranlagen (PV-Contracting): Das heißt, sie errichtet, betreibt und wartet Solaranlagen auf Dächern oder Freiflächen, ohne dass die Anlagen-Eigentümer selbst investieren müssen. Ihr Finanzierungsmodell ist stark auf Kapital von Privatanlegern ausgelegt, die in Form von Nachrangdarlehen und Nachranganleihen in Gesellschaften von Sun Contracting investiert haben.

Diese Anlageprodukte wurden über diverse Brokergesellschaften vermittelt. Das Versprechen: es handelt sich um eine sichere Geldanlage in nachhaltige Energie, für die Investoren eine hohe Rendite bekommen.

Aufgrund hoher Vorlaufkosten und Abhängigkeit von schwankenden Strompreisen war das Geschäftsmodell von Sun Contracting allerdings grundsätzlich riskant und wurde durch Inflation und steigende Zinsen zusätzlich belastet. Die aktuellen Ermittlungen der WKStA legen außerdem nahe, dass auch Fehlverhalten seitens des Managements der Unternehmen vorgelegen hat.

Das Problem der nachrangigen Investments

Erschwerend kommt hinzu, dass viele Kleinanleger über nachrangige Darlehen und Anleihen investiert haben – diese sind im Insolvenzfall besonders gefährdet. Denn nachrangige Investments werden in den Insolvenzverfahren nachrangig zu den sonstigen Insolvenzforderungen behandelt. Die Anleger können ihre Forderungen zwar im Insolvenzverfahren anmelden, werden aber erst nach allen anderen Gläubigern bedient. Dadurch ist eine Insolvenzquote von 0 Prozent nicht unwahrscheinlich.

Mit Beschluss des Fürstlichen Landgerichtes vom 05.11.2025 wurde über das Vermögen der Sun Contracting AG, registriert unter FL-0002.555.661-3, Landstrasse 15, 9496 Balzers, Fürstentum Liechtenstein, ein Insolvenzverfahren eröffnet.

Über die nachstehenden Gesellschaften wurde das Insolvenzverfahren in Österreich eröffnet:

  • Sun Contracting Austria GmbH
  • Sun Conctracting Engineering GmbH
  • Sun Contracting Norica Plus GmbH
  • Sun Contracting Projekt GmbH
  • Sun Contracting Solutions GmbH

Wer in diese Unternehmen mit nachrangigen Darlehen oder Anleihen investiert hat, wird nun in der Insolvenz allen anderen Gläubigern gegenüber nachteilig behandelt – es droht der Totalausfall der Investments.

Ablauf

Nach Ausfüllen des Anmeldeformulars, Zustimmung zu allen notwendigen Dokumenten, Hochladen aller Unterlagen und Absenden des Formulars erhalten Sie eine automatische Bestätigung per E-Mail. Sollten Sie keine Bestätigung erhalten, überprüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner. Wenn Sie auch dort keine Bestätigung finden, war Ihre Beitrittserklärung nicht erfolgreich – bitte führen Sie die Anmeldung nochmals durch.

Eingelangte Anmeldungen werden zunächst auf Vollständigkeit der Unterlagen geprüft und eventuell fehlende Dokumente nachgefordert. Im nächsten Schritt erfolgt die Beurteilung des Falles dahingehend, ob ein Anspruch besteht und gerichtlich geltend gemacht werden kann.

Ansprüche werden anschließend entweder mit Einzelklagen oder Abhilfeklagen geltend gemacht. Welche Ansprüche mit Abhilfe- und welche mit Einzelklagen geltend gemacht werden, können wir im Vorhinein nicht sagen. Diese Entscheidung hängt sowohl von prozesstaktischen Gründen (Instanzenzug vor den OGH nur mit Ansprüchen über 5.000 EUR), als auch von faktischen Gegebenheiten (Abhilfeklagen sind erst ab 50 Teilnehmenden möglich) ab. Da wir im Rahmen unserer Sammelaktionen Entscheidungen im Interesse aller Teilnehmer*innen treffen müssen, können wir keine Wünsche einzelner Teilnehmer*innen hinsichtlich einer bestimmten Verfahrensart berücksichtigen.

Kosten

Die Teilnahmegebühr für die Sammelaktion beträgt für Nicht-VSV-Mitglieder 70 EUR und muss bei Anmeldung eingezahlt werden. Wir können Fälle erst bearbeiten und prüfen, wenn die Teilnahmegebühr vollständig entrichtet wurde.

Für VSV-Mitglieder, die alle fälligen Mitgliedsbeiträge beglichen haben, ist die Teilnahme an allen VSV-Sammelaktionen und Abhilfeklagen kostenlos. Der VSV-Mitgliedsbeitrag beträgt für Privatpersonen pro Jahr 60 EUR bei Überweisung und 50 EUR bei Onlinezahlung mit Lastschriftauftrag. Die VSV-Mitgliedschaft kann hier abgeschlossen werden.

Die Kosten von Abhilfeklagen trägt zur Gänze ein Prozesskostenfinanzierer. Dieser übernimmt das gesamte Kostenrisiko und erhält dafür im Erfolgsfall eine Beteiligung von 35%. Rechtsschutzversicherungen gewähren für die Kosten von Abhilfeklagen keine Deckung.

Einzelklagen sind mit Kostentragung einer Rechtschutzversicherung oder eines Prozesskostenfinanzierers möglich. Falls keine Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung besteht, versuchen wir, den Fall an einen Prozesskostenfinanzierer zu vermitteln, der das Kostenrisiko des Verfahrens gegen eine Beteiligung von 35% im Erfolgsfall trägt, können die Übernahme durch einen Finanzierer aber nicht garantieren.