Österreichische Versicherer verweigern Ischgl-Opfern Deckung
VSV klagt für Opfer aus Deutschland, Belgien, Niederlande, Großbritanien und der Schweiz mit Rechtsschutzdeckung
Wien (OTS) – Am 17.9.2021 startet der Prozessreigen an Amtshaftungsklagen gegen die Republik Österreich wegen schwerer Fehler im Umgang mit der Covid-19 Pandemie in Februar-März 2020 In Tirol. Weitere hunderte solcher Klagen werden folgen.
”Die Rechtsschutzversicherungen anderer Länder geben für ihre Versicherungsnehmer Deckung für Schaderersatzklagen gegen die Republik Österreich,” berichtet Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). ”Wir werden noch hunderte Einzelklagen beim Landesgericht für Zivilrechtssachen einbringen.”
In Ischgl haben sich aber auch hunderte Österreicher infiziert. Die österreichischen Rechtsschutzversicherer verweigern die Deckung der Amtshaftungsprozesse unter Berufung auf eine “Pandemie-Klausel”. Wenn Ansprüche auf eine Pandemie zurückgehen, werde keine Deckung gegeben.
”Diese Vorgangsweise ist rechtswidrig. Es gibt Judikatur, dass solche Klauseln unwirksam sind,” sagt Kolba. “Man fragt sich in Zeiten einer Pandemie, wozu man jahrelang Prämien bezahlt, wenn man dann im Regen stehen gelassen wird.”
Der VSV ist jedoch in intensiven Verhandlungen mit Prozessfinanzierern, damit auch geschädigte Österreicher ohne Risiko klagen können. Der Finanzierer übernimmt das Prozesskostenrisiko und bekommt dafür eine Quote von idR um die 30 Prozent vom Erlös, wenn das Verfahren gewonnen wird oder es zu einem Vergleich kommt.