Ischgl-Klagen – Finanzprokuratur will Klagen stoppen

Vergleichsverhandlungen gibt es nur, wenn die Republik dazu bereit ist

Wien (OTS) – Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat im September 2020 erste vier Amtshaftungsklagen gegen die Republik Österreich eingebracht. Wir verlangen Schadenersatz für Opfer des Pandemie-Chaos in Tirol im März 2020. Die Republik bestreitet über die Finanzprokuratur alles, auch jene Fakten, die im Strafverfahren bzw im Expertenbericht bereits klar zu Tage gekommen sind. Und die Finanzprokuratur bestreitet – pietätlos – sogar die Kosten des Grabsteines eines Verstorbenen.

Der VSV hat am 23.9.2020 Kanzler Kurz aufgefordert, eine Lösung an einem „Runden Tisch“ zu suchen. Darauf gibt es keine Reaktion.

„Der VSV bereitet daher weitere Klagen vor und wird diese in den nächsten Tagen und Wochen einbringen,“ sagt Peter Kolba, Obmann des VSV.

Nun hat die Finanzprokuratur den Vorschlag gemacht, der VSV möge keine weiteren Klagen einbringen, die eingebrachten ausjudizieren und dann weiter sehen.

„Das kommt keinesfalls in Frage. Die derzeit eingebrachten Fälle haben kaum die Chance, dass binnen 3 Jahren ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Das weiß die Finanzprokuratur. Jetzt – ohne jedes Gesprächsangebot – zuzuwarten, wäre für die Opfer absurd und würde letztlich die Gefahr beinhalten, dass Ansprüche vor den Musterurteilen verjähren. Daher wird der VSV vor Weihnachten noch 20 – 30 weitere Klagen einbringen, die von Rechtsschutzversicherern gedeckt werden.“ sagt Kolba.