Storno Winterurlaub und die Folgen 2G kein Grund für kostenlosen Rücktritt
Im Sommer und Herbst wurde für den Winterurlaub in Österreich – sogar seitens der Regierung – geworben. Jetzt klingen explodierende Infektionszahlen und Rückreisebedingungen wenig einladend.
Doch wer deshalb nun seinen Winterurlaub stornieren will, bekommt es mit den AGB für die Hotellerie zu tun:
– bis ein Monat vor Anreise 40 Prozent
– bis eine Woche vor Anreise 70 Prozent
– letzte Woche vor Anreise 90 Prozent
des Arragementpreises können vom Hotelier verlangt werden.
„Wer während einer Pandemie bucht, kann sich nicht auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage wegen eines unzumutbaren und überraschenden Ereignisses berufen,“ sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). „Viele Hoteliers in Ischgl haben 2020 vorzeitig abreisende Gäste bzw bei Stornierungen Stornogebühren abgenommen und gleichzeitig auf Staatshilfen angesucht.“
Daher die Tipps des VSV:
– Nur kurzfristig Buchen, wenn es Corona-Lage erlaubt
– Mit Hotelier kostenloses Storno für den Fall von Einschränkungen durch Corona schriftlich vereinbaren.
– Wenn man an Corona erkrankt und deshalb stornieren muss, sollte man Ersatz aus der Reisekostenrücktrittskosten Versicherung beanspruchen.