LG Klagenfurt lässt Verbandsklage des VSV zu

Regierung mit Umsetzung säumig – Direkte Anwendung der Verbandsklage Richtlinie

Der Verbraucherschutzverein hat die Energie Klagenfurt GmbH mit einer Verbandsklage auf Unterlassung der Weiterverrechnung von einer Gemeindebenützungsabgabe für Strom- und Gasleitungen auf dem Gebiet der Stadt Klagenfurt geklagt.

Das Landesgericht Klagenfurt hat die Klage zugelassen und hat anerkannt, dass der VSV in direkter Anwendung der EU Richtlinie für Verbandsklagen, die in Österreich bislang nicht umgesetzt ist, legitimiert ist, Verbandsklagen zu führen“, freut sich Daniela Holzinger, Obfrau des VSV. „Die Bundesregierung ist mit der Umsetzung dieser Richtlinie seit 25.12.2022 (!) in Verzug und wurde von der EU-Kommission bereits mehrmals abgemahnt.

Das Urteil sieht alle Voraussetzungen der EU Richtlinie für eine Anerkennung des VSV als „qualifizierte Einrichtung“, die zu Verbandsklagen berechtigt ist, als gegeben an.

Die Regierungsparteien blockieren im Nationalrat eine gesetzliche Berechtigung des VSV zu Verbandsklagen nach dem Konsumentenschutzgesetz. Dieses Urteil zeigt, dass diese Blockade völlig unberechtigt ist“, sagt Holzinger.

In der Sache selbst hat das Landesgericht Klagenfurt die Klage abgewiesen und argumentiert, dass diese durchaus zulässig sei.

Mag. Ulrich Salburg, Rechtsanwalt des VSV, kann in diesem Punkt die Argumente des LG Klagenfurt nicht nachvollziehen. Daher wird der VSV gegen das Urteil Berufung erheben.