Gericht weist erste Amtshaftungsklagen in Sachen Ischgl ab

Diese zwei Urteile sind ein Justizskandal und werden vom VSV durch alle Instanzen bekämpft werden

Wien (OTS) – Soeben wurden die ersten zwei Urteile über die vom Verbraucherschutzverein (VSV) organisierten Amtshaftungsklagen von Ischgl-Opfern gegen die Republik Österreich zugestellt. 

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (LGfZRS Wien) weist die Klagen deutscher Urlauber ab, die sich im März 2020 in Ischgl mit dem Corona-Virus infiziert hatten, ohne Zeugen zu hören und auf die vorgebrachten Rechtsgrundlagen einzugehen ab. 

Das Gericht geht etwa davon aus, dass sich nicht mit „erforderlicher Sicherheit“ feststellen lasse, dass am 1.3.2020 fünfzehn isländische Ischgl-Urlaubsrückkehrer in ihrer Heimat positiv getestet worden seien. Diese Meldungen kamen über das Europäische Warnsystem der Gesundheitsbehörden (EWRS) und liegen im Akt. 

„Es ist völlig absurd, Zeugenbeweise abzulehnen und dann im Akt erliegenden Urkunden nicht zu trauen. In einer Pandemie muss man Meldungen des Europäischen Warnsystems ernst nehmen, sonst ist eine Eindämmung einer Pandemie unmöglich,“ empört sich Peter Kolba, Obmann des VSV.

Weiters geht das Gericht davon aus, dass – nur aufgrund einer Hören-Sagen-Meldung einer isländischen Reiseleiterin – die Landesbehörden annehmen durften, dass sich die isländischen Touristen am Rückflug angesteckt hätten.

„Diese Ansicht ist durch die vorgelegten Beweismittel mehr als widerlegt. Die Presseaussendung des Landes Tirol vom 5.3.2020 war eine bewusste Täuschung der Öffentlichkeit wider besseres Wissen – das setzt das Gericht nunmehr fort,“ ergänzt Kolba.

Auf die Ereignisse nach dem 7.3.-8.3.2020 geht das Urteil gar nicht ein. Kein Wort zu verspäteten Schließungen von Lokalen, kein Wort zu verspätet kundgemachten Verordnungen und insbesondere kein Wort zu dem Abreisechaos am 13.3.2020.

„Ich habe in meinem ganzen Arbeitsleben noch nie ein so dürftig begründetes und vollkommen einseitiges Urteil gesehen,“ sagt Kolba.

Begründet werden die Urteile auch mit einem rechtlichen Argument: Das Epidemiegesetz würde nur die allgemeine Volksgesundheit, nicht aber auch konkrete Personen schützen. Daher könnten einzelne Betroffene aus einer Verletzung dieser Rechtsvorschriften keine Schadenersatzansprüche ableiten. 

„Sowohl das vom VSV eingeholte Rechtsgutachten von Herrn Univ.-Prof. Dr. Fister als auch zahlreiche andere Stimmen in der Literatur widersprechen eindeutig dieser Rechtsauffassung und bestätigen unseren Standpunkt, dass etwa das Epidemiegesetz neben der Allgemeinheit sehr wohl auch Einzelpersonen schützt.

„Wir werden es nicht zulassen, dass über die massiven Behördenfehler in Ischgl im Jahr 2020 der Mantel des Schweigens gebreitet wird,“ gibt sich Kolba kämpferisch. „Wir werden gegen diese Skandalurteile Berufung erheben, weitere Klagen einbringen und eine Sammelklage organisieren“ schließt Kolba ab.

Um den Sammel- und Betreuungsaufwand für die Ischgl-Klagen finanzieren zu können, startet der VSV in diesen Tagen unter dem Motto „Gerechtigkeit für Ischgl-Opfer“ eine große Crowdfunding-Aktion. 

Weiters werden wir die Urteile noch heute auf unserer Seite veröffentlichen.