Schadenersatz wegen Falschberatung zu variablen Kreditzinsen

VSV startet Sammelaktion für Schadenersatz gegen Banken und Kreditvermittler

Der Verbraucherschutzverein (VSV) startet eine Sammelaktion wegen Schadenersatz infolge Falschberatungen bei variabel verzinsten Krediten.

„Wir unterstützen Kreditnehmer, die sich Kredite wegen explodierender Zinsen nicht oder nur mehr schwer leisten können”,“ sagt Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Obfrau des VSV.

Seit 2016 waren die Leitzinsen der Europäischen Zentralbank (EZB) bei und unter Null. 

Daher waren Kredite bis etwa 2022 besonders günstig. Variable Zinsen waren zB bei 1,75%, Fixzinsen etwas höher. Seit 2021 steigen die Leitzinsen und liegen derzeit bei 4,5 %. Die variablen Zinsen bei bestehenden Krediten steigen daher rasch an, zB auf 6,25%. Das bringt Kreditnehmer ins Schwitzen; einige können sich so den Kredit gar nicht mehr leisten. Die Fixzinsen – so seinerzeit vereinbart – sind nun ein Vorteil.

In Österreich haben die Banken rund 50% der Hypothekarkredite mit variabler Verzinsung vergeben; im Euro-Raum liegt der Anteil der durch Banken vergebenen Hypothekarkredite mit variabler Verzinsung bei nur 23%.

Der Grund liegt wohl darin, dass die Bank bei variablen Zinsen das Risiko von Zinssteigerungen auf den Kreditnehmer überwälzt und sich selbst erspart einen Fixzinssatz – bei dem die Bank dieses Risiko trägt – gesondert abzusichern.

Es gibt Hinweise, dass viele Kreditnehmer in der Zeit der Nullzinsen von den Banken zu variablen Zinsvereinbarungen gelockt wurden, weil den Banken klar war, dass die Leitzinsen irgendwann wieder steigen würden. 

Wenn die Banken bei Kreditaufnahmen oder Kreditänderungen von 2016 bis 2021 daher nur eine variable Verzinsung forciert haben und den Kunden nicht über den Unterschied zum Fixzinssatz und das Risiko naher Zinssteigerungen aufgeklärt haben, dann besteht für diese Kreditnehmer ein Anspruch auf Schadenersatz gegen die Bank.

Tatsächlich hätte man die Kunden darüber informieren müssen, dass (a) sich der Leitzins bzw. variable Zinssatz schon auf einem „Tiefstand“ befand und (b) bei erwartbarer Anhebung der Leitzinsen die Gesamtkostenentwicklung – im Vergleich zu einem Festzinskredit – drastisch anwachsen könne.

Der VSV startet daher eine Sammelaktion, um solche Beratungsfehler aufzudecken, den Schaden zu berechnen und gegen Banken (und auch Kreditvermittler) geltend zu machen.

„So hat unser Vertrauensanwalt Mag. Robert Haupt soeben gegen eine Bank und einen Kreditvermittler eine Schadenersatzklage eingebracht, die dem Kreditnehmer im Jahr 2021 (!) im Zuge einer Umschuldung – aufgrund der Vermittlungsgebühr von ca. € 4.500,00 wohl provisionsgetrieben – geraten haben von einem günstigen Fixzinssatz auf eine variable Verzinsung umzustellen,“ berichtet Peter Kolba, Chefjurist des VSV.

Service: www.verbraucherschutzverein.eu/variabel