2. Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn mein Zug oder Bus verspätet ist oder ausfällt?
Bahn und Bus sind unterschiedlich geregelt.
Im Bahnverkehr
(§ 2 Eisenbahnbeförderungs- und Fahrgastrechtegesetz) haben Sie, sobald eine Verspätung von 60 Minuten am Zielort absehbar ist, die Wahl zwischen Rücktritt samt Kostenerstattung, Fortsetzung der Fahrt bei nächster Gelegenheit oder der Fortsetzung zu einem späteren Zeitpunkt – jeweils ohne zusätzliche Kosten.
Setzen Sie die Fahrt fort, steht Ihnen bei Einzelfahrkarten im Fernverkehr eine Verspätungsentschädigung zu: ab 60 Minuten 25 %, ab 120 Minuten 50 % des Ticketpreises. Maßgeblich ist die Verspätung am Zielort. Die Auszahlung muss binnen eines Monats nach Einreichung des vollständigen Antrags erfolgen und kann in Geld oder Gutscheinen verlangt werden.
Kein Anspruch besteht bei Verspätungen unter 60 Minuten, bei Information über die Verspätung schon vor dem Ticketkauf und bei unvermeidbaren Umständen (extreme Witterungsbedingungen, Naturkatastrophen, etc.). Ein Streik des Bahnpersonals ist ausdrücklich kein solcher Umstand – hier steht Ihnen die Entschädigung zu.
Zusätzlich gibt es Betreuungsleistungen: ab 60 Minuten Verspätung Mahlzeiten und Erfrischungen, bei Bedarf Ersatzbeförderung, im Nah- und Regionalverkehr bis zu 100 Euro pro Person für eine Hotelübernachtung und bis zu 65 Euro für eine Taxifahrt.
Im Fernbusverkehr
gilt die VO (EU) 181/2011 und damit ein deutlich schwächerer Schutz: Für verspätete Ankunft am Zielort gibt es keine Verspätungsentschädigung.
Bei Ausfall, Überbuchung oder einer voraussichtlichen Verspätung von mehr als 120 Minuten muss das Unternehmen die Wahl zwischen Erstattung des Fahrpreises und Weiterreise anbieten – tut es das nicht, beträgt die Entschädigung 50 % des Ticketpreises.
Bei Fahrten, die planmäßig über drei Stunden dauern, stehen ab 90 Minuten Verspätung bei der Abfahrt Mahlzeiten und Erfrischungen zu, bei nötiger Übernachtung eine Unterkunft (begrenzbar auf 80 Euro pro Person und zwei Nächte).
Wichtig:
Dokumentieren Sie Ihre Ausgaben und lassen Sie sich die Verspätung vom Reiseunternehmen bestätigen!