Rechtspolitik
Umsetzung der Richtlinie für Verbandsklagen
Derzeit wird in einer Arbeitsgruppe im Justizministerium über die Umsetzung der Verbandsklagen-Richtlinie in österreichisches Recht diskutiert. Diese Umsetzung muss bis Ende 2022 erfolgen.
Der Verbraucherschutzverein (VSV) nimmt dazu wie folgt Stellung:
EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen ElWOG Novelle 2022
Im ElWOG wurde die Möglichkeit für Stromlieferanten geschaffen, mit den Kunden Preisgleitklauseln zu vereinbaren. Entgelterhöhungen oder -senkungen müssen nach nachvollziehbaren Parametern erfolgen und berechtigen den Kunden jeweils auch zu einer außerordentlichen Kündigung.
Der Gesetzgeber hat aber diese Preisgleitklauseln von der Geltung des Konsumentenschutzgesetzes ausgenommen. Damit fällt etwa das Transparenzgebot weg, wonach intransparente Klauseln unwirksam sind.
Der VSV hat die EU-Kommission aufgefordert, gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.
Stellungnahme des VSV zur VersVG-Novelle 2022 (Spätrücktritt Lebensversicherungen)
Im Jahr 2013 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Tür zu einem „lebenslangen“ Rücktrittsrecht von Lebensversicherungen für den Fall aufgemacht, dass man bei Vertragsabschluss nicht oder falsch über das Rücktrittsrecht belehrt wurde (Rs C-209/12).
In der Folge gab es in Österreich zahlreiche Gerichtsverfahren, in denen den Versicherungsnehmer*innen die bezahlten Prämien samt 4% Zinsen ab Zahlung zugesprochen wurden.
Im Sommer 2018 beschloss der Nationalrat (BGBl I Nr. 51/2018) eine Änderung im Versicherungsvertragsgesetz (VersVG), wonach als Folge eines Rücktrittes der Versicherungsnehmer dennoch wirtschaftlich nicht mehr ausbezahlt bekommt, als bei einem Rückkauf seiner Lebensversicherung – man hat also das Rücktrittsrecht wirtschaftlich entwertet (§ 176 Abs 1a VersVG). Diese Regelung gilt für alle Rücktritte nach den §§ 5b, 5c und 165a VersVG in der Fassung vor dem Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 51/2018, die ab dem 1.1.2019 erklärt werden und ist bis heute in Kraft (§ 191c VersVG).
Der EuGH hat jedoch im Dezember 2019 entschieden, dass eine nationale Regelung, wonach der Versicherer einem zurückgetretenen Versicherungsnehmer nur den Rückkaufswert erstatten muss, nicht mit den Vorgaben aus den Richtlinien zu Lebensversicherungen im Einklang steht (Rs. C-355/18 bis C 357/18 und C-479/18).
Der VSV bedauert, dass das Bundesministerium für Justiz mit einer Änderung der EU-rechtswidrigen Passagen des Versicherungsvertragsgesetzes (§ 176 VVG) solange zugewartet hat, bis die EU- Kommission gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat. Die Klarstellung hätte deutlich rascher erfolgen müssen.
Bitte unterstützen Sie unsere Stellungnahme auf der Web-Site des Parlaments.
Mitteilung an die EU-Kommission: Missstände bei Medizinprodukteaufsicht
Der VSV unterstützt zwei Produkthaftungsfälle durch Sammelaktionen: Verhütungsspiralen von Eurogine und Beatmungsgeräte von Tochterfirma von Philips.
Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) ist in beiden Fällen durch weitgehende Untätigkeit aufgefallen.
Der VSV hat diese Fälle nunmehr der EU-Kommission zur Kenntnis gebracht und um Überprüfung ersucht.
Bürgerinitiative: Verbandsklage auch für Verbraucherschutzverein
Der Bürgerinitiative „Verbandsklage für den VSV“ kann auf der Web-Seite des Parlaments zugestimmt und Stellungnahmen abgegeben werden:
Stellungnahme des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Stellungnahme des Bundesministeriums für Justiz