Kolba gegen Verbund
Preiserhöhung März 2023 unwirksam
Auch die darauffolgende Vertragskündigung ist unwirksam
Der Verbund hat mit 1.3.2023 seine Tarife für Bestandskunden und auch für Kunden in Grundversorgung angehoben. Dabei wurde nur auf das Gesetz verwiesen (§ 80 Abs 2a ElWOG) und es wurden weder konkrete Parameter oder auch Anpassungszeitpunkte vereinbart.
Peter Kolba, Ehrenmitglied des Verbraucherschutzvereines (VSV), hat gegen die Preiserhöhung geklagt. Der Verbund hat daraufhin die Grundversorgung mit Strom aufgekündigt.
Das Handelsgericht Wien als Berufungsgericht hat nun Kolba in beiden Punkten Recht gegeben. Die Preiserhöhung ist unwirksam und auch die Kündigung des Vertrages ist – da der Verfassungsgerichtshof eine einschränkende Passage für das Recht auf Grundversorgung im NÖ Landesgesetz für verfassungswidrig erklärt hat – unwirksam.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig; die ordentliche Revision wurde zugelassen.
„Nun wird der Oberste Gerichtshof (OGH) Klarheit schaffen. Wenn das Urteil bestehen bleibt, dann ist das ein Musterurteil für alle Verbund-Kunden. Dann können alle die erhöhten Zahlungen seit 1.3.2023 zurückfordern,“ sagt Kolba.