KELAG droht Stromkunden – VSV rät zur Grundversorgung

Stromabschaltung durch Antrag auf Grundversorgung stoppen

Die KELAG hat – um eine weitere Preiserhöhung für Stromkunden durchzuführen – alle Kunden gekündigt und aufgefordert bis 1.9.2023 einen neuen Vertrag abzuschließen, sonst drohe eine Stromabschaltung in zwei Wochen. 5000 Kunden hätten darauf noch nicht reagiert.

„Die KELAG schreckt sogar nicht davor zurück, nun vor Weihnachten rund 5000 Kunden, die sich bislang widersetzen, mit der Stromabschaltung zu drohen,“ sagt Peter Kolba, Chefjurist des Verbraucherschutzvereines (VSV).

„Wir raten zur Verhinderung von Stromabschaltungen bei der KELAG Anträge auf Grundversorgung zu stellen. Der VSV unterstützt auch Klagen gegen diese Änderungskündigung, weil hier die Vorschriften für Preiserhöhungen im Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWOG) umgangen werden.“

Es zeigt sich hier, wie wichtig die Vorschriften zur Grundversorgung sind und es besteht die Gefahr, dass diese – auf Druck der Energiekonzerne – eingeschränkt werden sollen.

Der VSV fordert daher die Parlamentsparteien auf, bei einer Erneuerung des Gesetzes – es ist ein ElWG in Planung – die Grundversorgung unangetastet zu lassen.

Service: www.verbraucherschutzverein.eu/grundversorgung/

K.I. generiertes Bild einer technischen Zeichnung einer All-In-One-Room Wohnung. Das Schlafzimmer ist gleichzeitig ein Bad und eine Küche.