VSV Informationen zu Wien Energie
Verbraucherschutzverein informiert zu Wien Energie Vertragsänderungen
(Stand: 27.8.2022)
- Wien Energie belästigt seine Kunden derzeit mit völlig intransparenten Schreiben zu Vertragsänderungen bei der Lieferung von Strom und Gas.
- In beiden Schreiben wird Glauben gemacht, dass es zulässig sei, dass Wien Energie Kunden einseitig per 1.9.2022 jeweils auf den neuen Tarif „Optima entspannt“ umstellen könne und man – will man das nicht – bis 30.9.2022 Widerspruch erheben müsse.
- Diese Rechtsansicht ist falsch. Der Lieferant kann zwar auf diesem Weg (Verschweigung des Kunden) – wenn das in seinen AGB vorgesehen ist – seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und seine Entgelte ändern. Wer hier schweigt, stimmt zu.Doch einen neuen Tarif (also ein neues Produkt) kann nicht durch eine solche Verschweigung einseitig dem Kunden auf das Auge gedrückt werden.
- Tipp: Sie sollten – wenn Sie eine Umstellung ablehnen – trotzdem dagegen Widerspruch erheben, um alle Unklarheiten zu beseitigen. Wenn Sie es nicht tun, dann gilt der neue Tarif dennoch nicht. Wenn Sie allerdings Rechnungen auf Basis des neuen Tarifes akzeptieren und zahlen, würden Gerichte uU dann von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen.
- Wien Energie legt nahe, die neuen Tarife „Optima entspannt“ seien für Kunden auch günstiger. Dabei geht Wien Energie allerdings von folgenden Voraussetzungen aus:
- Sie widersprechen der Umstellung auf „Optima entspannt“ nicht.
- Sie nehmen die „Gratis-Tage“ (mit Vertragsbindung auf ein Jahr) in Anspruch.
- Alles gilt nur für ein Jahr (Preisgarantie); was danach kommt, wird nicht dargestellt.
- Vergleichen wir zunächst – ohne die Marketing-Zuckerl – den Gas-Tarif Optima mit dem Tarif Gas–Optima entspannt:
Gas Optima – ab 1.9.23022 | Gas Optima entspannt – ab 1.9.2022 |
Verbrauchspreis in Cent/kWh: 15,0539 | Verbrauchspreis in Cent/kWh: 16,6074 *) |
Grundpreis in Euro/Jahr: 17,1363 | Grundpreis in Euro/Jahr: 32,9299 *) (ohne Bindung) |
Grundpreis in Euro/Jahr: 20,2099 *)
(Bindung auf ein Jahr) |
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*) bis 30.9.22 (danach ?) |
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- Erkenntnisse:
- Sowohl Verbrauchs- wie Grundpreis sind bei Optima entspannt höher als beim alten Tarif Optima.
- Ein „Vorteil“ für Kunden bei Optima entspannt ergibt sich nur, wenn man die „Gratis-Tage“ in die Rechnung miteinbezieht. Das gilt aber nur für 1 Jahr.
- Erkenntnisse:
- Vergleichen wir nun – ohne die Marketing-Zuckerl – den Strom-Tarif Optima mit dem Tarif Strom–Optima entspannt
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Strom Optima – ab 1.9.23022 Strom Optima entspannt – ab 1.9.2022 Verbrauchspreis in Cent/kWh: 36,8135 Verbrauchspreis in Cent/kWh: 28,9239 *) Grundpreis in Euro/Jahr: 20,4003 Grundpreis in Euro/Jahr: 32,9299 *)
(ohne Bindung)Grundpreis in Euro/Jahr: 20,2099 *) (Bindung auf ein Jahr)
*) bis 30.9.22 (danach ?) - Erkenntnisse:
- Der – wesentlichere – Verbrauchspreis ist bei Strom-Optima entspannt günstiger als beim alten Strom-Optima Tarif.
- Die Marketing-Aktionen (Preisgarantie, Gratis-Tage) gelten aber auch nur ein Jahr.
- Erkenntnisse:
- In beiden Tarifen gilt nach den AGB von Wien Energie grundsätzlich, dass jedes halbe Jahr Preise automatisch erhöht oder gesenkt werden, je nachdem wie sich der Indexwert verändert:
- Grundpreis stellt auf den Verbraucherpreisindex (VPI) ab
- Verbrauchspreis stellt auf Gaspreisindex (ÖGPI) bzw Strompreisindex (ÖSPI) ab
(Diese Parameter sind uM nach sachlich nicht gerechtfertigt.)
- Die „Preisgarantie“ bei Optima entspannt gilt nur für ein Jahr. Das bedeutet, dass ein Stichtag zur Preisänderung ausfällt und die Preisänderungen jedoch nach einem Jahr nachgezogen werden. Wenn also Energiepreise ständig steigen, dann kommt das dicke Ende erst nach einem Jahr, wenn kräftig erhöht wird.
(Im Übrigen widersprechen sich AGB und Preisblatt: Laut Preisblatt wird beim Optima entspannt nur alle 12 Monate angepasst. Das hindert nicht den geschilderten Nachzieheffekt.) - Die „Mindestvertragsbindung“ auf ein Jahr, als Option bei Optima entspannt bedeutet:
- Sie können ein Jahr lang nicht kündigen und einen anderen – besseren – Versorger wählen.
- Durch das Einsenden der Antwortkarte (Antrag online) erklären Sie sich ausdrücklich mit der Umstellung auf Optima entspannt
- Das Zuckerl der „Gratis-Tage“ könnte in Konflikt kommen mit der, seitens der Regierung angekündigten, „Energie-Preis-Bremse“. Denn was soll bei einem Gratis-Tag noch gebremst werden?
- Die „Gratis-Tage“ werden lt Wien Energie wie folgt berechnet:
Energiepreis (wohl Verbrauchspreis) in Jahresrechnung dividiert durch 365 (Tage) x Gratis-Tage. - Gesamtwertung und Tipps:
- Die Vorgangsweise von Wien Energie ist zT gesetzwidrig und ein Husarenstück an Intransparenz.
- Wien Energie baut darauf, Sie jetzt in einen uU günstigeren Tarif zu locken und ab dem zweiten Jahr ordentlich abzucashen. Klar können Sie nach Ablauf der Mindestvertragsdauer kündigen und wechseln, doch Wien Energie baut darauf, dass sich das viele Kunden nicht antun wollen.
- Wir raten daher:
- entweder dem nicht auf den Leim zu gehen und – zur Vorsicht – der Umstellung auf Optima entspannt (bis spätestens 30.9.) ausdrücklich zu widersprechen,
- oder – wenn Sie die „Vorteile“ des ersten Jahres auskosten wollen – mit dem Antrag auf „Gratis-Tage“ jedenfalls noch zuzuwarten (Einsendeschluss ist 30.9.2022 – einlagen bei Wien Energie!) und abzuklären, wie das Zusammenspiel mit einer möglichen Energie-Preis-Bremse“
Link auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Wien Energie