Sammelklagen gegen Verbund und EVN

Preiserhöhungen ab 2022 rechtswidrig

Der Verbraucherschutzverein gratuliert dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) nun auch eine Verbandsklage gegen die EVN gewonnen zu haben. Klauseln zur Index-Preiserhöhung wurden als intransparent und damit als unwirksam erkannt. Die EVN hat aber den Gang zum Obersten Gerichtshof (OGH) angekündigt.

„Am Energiemarkt herrschte ab 2022 eine Art Wildwest-Stimmung, die Landesenergieversorger und der Verbund haben mit untragbaren Preiserhöhungen Menschen extrem belastet und sich selbst die Taschen mit Millionen-Gewinnen gefüllt. Die aktuell in Verbandsklagen erzielten Urteile zeigen auf, dass diese Preiserhöhungen gesetzwidrig waren und die Erhöhungen an die Kunden zurückzuzahlen sind,“ sagt Daniela Holzinger, Obfrau des VSV.

„Der VSV bereitet daher mit dem Prozessfinanzierer Padronus zwei Sammelklagen vor. Verbund und EVN sollen auf Rückzahlung der illegalen Preiserhöhungen und eine Korrektur der Preise auf ein Niveau vor den Erhöhungen geklagt werden. Diesen Klagen kann man sich – ohne Kostenrisiko – anschließen“.

Informationen und Anmeldung über www.verbraucherschutzverein.eu/energiepreis

„Es wird auch höchste Zeit, dass der VSV endlich ebenso wie der VKI Verbandsklagen gegen unfaire Klauseln und irreführende Werbung einbringen darf. Das Verfahren zur Anerkennung als qualifizierte Einrichtung ist im Laufen,“ sagt Holzinger.

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