Klage wegen Stornogebühr-Rückzahlung gegen DocLX abgewiesen
Minister Mückstein nun zweifach gefordert
Wien (OTS) – Der Maturareiseveranstalter DocLX hat im Sommer 2020 seine Reisen letztlich absagen müssen. Doch im April 2020 hatte DocLX den Maturant*innen ein „Stornoangebot“ gemacht. Das im sicheren Wissen, dass bei den Reisen wegen der Pandemie nicht „Party, Party, Party“ sondern höchstens „Abstand“ Abstand“ Abstand“ geboten werden könne. Ein Leistungsänderung hätte zu einem Rücktritt berechtigt.
Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat hunderte Geschädigte gesammelt und eine Musterklage eingebracht. Diese wurde in zwei Instanzen abgewiesen.
Das Erstgericht ging davon aus, dass der Veranstalter im April 2020 nicht hätte wissen können, in welcher Form die Reisen hätten stattfinden können.
„Die Feststellung des Gerichtes ist absurd, denn es war höchstens die Frage, ob die Reise überhaupt oder nun unter Pandemie-Restriktionen hätte stattfinden können. Die Kund*innen hätten – bei Zuwarten – jedenfalls vom Vertrag zurücktreten können und hätten Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises gehabt,“ sagt Peter Kolba, Obmann des VSV. „Bei diesem Musterprozess offenbar sich ein grundsätzliches Problem: Anders als VKI oder AK ist der VSV bislang nicht berechtigt Verbandsklagen zu führen. Hätte der VSV diese Berechtigung, hätte er sich den Rückforderungsanspruch abtreten lassen können und hätte der Oberste Gerichtshof (OGH) entscheiden müssen.“
Die Zivilverfahrensgesetze sehen vor, dass sich die zu Verbandsklagen berechtigten Verbände, Ansprüche zum Inkasso abtreten lassen können und dann alle Rechtsmittelbeschränkungen wegfallen. Bei einem Streitwert von knapp 300 Euro kann man im Normalfall die Beweiswürdigung des Erstgerichtes nicht (!) anfechten. So geschehen im berichteten Fall. Mit einer Abtretung an den VSV, der die Verbandsklageberechtigung hätte, hätte man diese absurde Feststellung bekämpfen können.
Der VKI führt zwar gegen DocLX eine Verbandsklage wegen irreführender Werbung, doch diese Klage, selbst wenn sie gewonnen wird, bringt den Geschädigten kein Geld zurück.
„Ich sehen den Konsumentenschutzminister nun zweifach gefordert:
1) Das Ministerium möge den VKI mit Musterklagen für DocLX-Geschädigte beauftragen. Schließlich zahlt das Ministerium viel Geld für diese Tätigkeit des VKI. Dann kann der VKI diese Klagen bis zum OGH ausjudizieren lassen. Wir werden unsere Geschädigten an das Ministerium verweisen.
2) Minister Mückstein möge sich dafür einsetzen, dass auch der VSV eine Klageberechtigung zu Verbandsklagen bekommt. Dann sind solche Umwege nicht nötig.“