Das BG Dornbirn hat in 25 verbundenen Fällen ein Grundsatzurteil gefällt

Wien (OTS) – Der Verbraucherschutzverein (VSV) unterstützt hunderte MAXenergy-Kunden, die im Herbst 2021 von MAXenergy trotz einer Preisgarantie von 18 Monaten nach 12 Monaten Mindestvertragsdauer gekündigt wurden.

Über die ersten 25 Klagen, die vom Gericht verbunden wurden, hat das Bezirksgericht Dornbirn ein Grundsatzurteil gefällt: Die Kunden durften die vertraglichen Vereinbarungen so verstehen, dass MAXenergy infolge der Preisgarantie von 18 Monaten auf ein Kündigungsrecht bereits nach 12 Monaten verzichtet hat. Weil MAXenergy diese Regelung nicht einhielt, ist MAXenergy nunmehr den Kunden zu Schadenersatz verpflichtet. Darüber wird aber erst in einem fortgesetzten Verfahren der Höhe nach entschieden.

„Der VSV konnte seine Rechtsansicht durchsetzen und wird nun für alle Betroffenen, die sich gemeldet haben bzw noch melden werden weitere risikofreie Klagen gegen MAXenergy vermitteln,“ sagt Peter Kolba, Obmann des VSV. „Wir werden auch in anderen Fällen von vorzeitigen Kündigungen (unter Verletzung von Preisgarantien) durch Energielieferanten den betroffenen Verbraucher*innen zur Seite stehen.“

„Ich erwarte nun eine Berufung durch MAXenergy an das Landesgericht Feldkirch und hoffe, dass dieses die überzeugende Rechtsansicht des Erstrichters rasch bestätigen wird,“ sagt Rechtsanwalt Dr. Maximilian Maier, der die Betroffenen und Mitglieder des VSV vor Gericht vertritt.

Die Höhe der jeweiligen Schadenersatzansprüche errechnet sich auf Basis des realen Verbrauches in den letzten 6 Monaten als Differenz zwischen dem Preis von MAXenergy und dem des neuen – idR teureren – Versorgers.

MAXenergy Kunden, die ebenso betroffen sind, können sich immer noch an der Sammelaktion des VSV beteiligen. Voraussetzung ist der Beitritt zum VSV als außerordentliches Mitglied (35 Euro/Kalenderjahr).

Service: www.verbraucherschutzverein.eu/maxenergy