Sammelaktion
Eine Sammelaktion bei Massenschäden ist der öffentliche Aufruf an die Geschädigten, sich – unverbindlich – beim VSV zu melden. Dadurch bekommt der VSV einen Überblick, wie viele Geschädigte es gibt, welche Schäden entstanden sind und wie viele Geschädigte über eine Rechtsschutzversicherung verfügen.
Im Lichte der Sammlung wird entschieden, wie weiter vorgegangen wird. Dazu zählen folgende mögliche Instrumente:
- Einbringung einer Strafanzeige und Anschluss der Geschädigten als Privatbeteiligte. Im Strafverfahren ist es Aufgabe der Staatsanwaltschaft, den Massenschaden zu untersuchen und Verantwortliche ausfindig zu machen. Wenn Gutachten erstellt werden, dann zahlt diese die Staatskasse und nicht – wie im Zivilprozess – derjenige, der beweispflichtig ist. Privatbeteiligte haben Akteneinsicht, können Eingaben machen und vor allem wird ein Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gehemmt.
- Recherchen in öffentlichen Büchern (Firmenbuch, Grundbuch, Melderegister, …), in Zusammenarbeit mit Parlamentsparteien Anfragen an die Regierung und – zuweilen – Erhebungen durch Detektive.
- Für jene Geschädigten, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, machen die Anwälte des VSV – ohne Kosten für die Teilnehmer – Deckungsanfragen bei den Versicherungen. Wird Deckung gewährt, dann werden erste individuelle Musterprozesse eingebracht.
- Für jene Geschädigten, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, sucht der VSV einen Prozessfinanzierer (Link auf Seite Prozessfinanzierung), der das Prozesskostenrisiko übernimmt und dafür eine Erfolgsprovision zugesichert bekommt.
Durch die bloße Anmeldung zu unserer Sammelaktion übernimmt der VSV noch keine Verpflichtung zur Führung von Prozessen und auch keine Prozessgarantien. - Es ist das Ziel des VSV, dass Gerichtsverfahren für die Teilnehmer nur geringe Kosten (Mitgliedsbeitrag beim VSV, Kostenpauschalen für Prozessvorbereitung) verursachen und dass die Teilnehmer insbesondere keinerlei Prozesskostenrisiko eingehen müssen.
- In der Regel wird – bevor geklagt wird – der Prozessgegner aufgefordert, ohne Gericht zu einem Vergleich zu verhandeln. Tut er das nicht, wird geklagt. Aber auch während eines Prozesses kann es – wenn beide Parteien zustimmen – zu einer Mediation oder zu Vergleichsverhandlungen kommen.
- Der VSV begleitet Gerichtsverfahren durch intensive Medienarbeit (Litigation PR), um auch öffentlich Druck auf eine rasche Lösung zu machen.