Verbandsklage

Infolge der Nichtumsetzung der Richtlinie hat der VSV hat am 26.6.2023 eine erste Verbandsklage gegen die Energie Klagenfurt GmbH eingebracht und vorgebracht, dass der VSV in direkter Anwendung der Richtlinie zur Klage berechtigt ist.

Das Landesgericht Klagenfurt hat die Klage zugelassen und hat anerkannt, dass der VSV in direkter Anwendung der EU Richtlinie für Verbandsklagen, die in Österreich bislang nicht umgesetzt ist, legitimiert ist, Verbandsklagen zu führen!


Das Urteil sieht alle Voraussetzungen der EU Richtlinie für eine Anerkennung des VSV als „qualifizierte Einrichtung“, die zu Verbandsklagen berechtigt ist, als gegeben an.

Hier kommen Sie zur rechtlichen Beurteilung durch das LG Klagenfurt:

Bislang sind Verbandsklagen Klagen auf Unterlassung der Verwendung unfairer Vertragsklauseln, irreführender oder aggressiver Werbung oder von Verstößen gegen EU- Verbraucherrechte.


Verbandsklagen dürfen in Österreich bislang nur folgende Organisationen führen:

  • Wirtschaftskammer
  • Landwirtschaftskammer
  • Gewerkschaftsbund
  • Arbeiterkammer (AK)
  • Seniorenrat
  • Verein für Konsumenteninformation (VKI)


Tatsächlich führen aber nur AK und VKI solche Klagen. Es ist auch nicht ersichtlich, weshalb Wirtschaftskammer und Landwirtschaftskammer für Verbraucher:innen Klagen führen sollten.

Die Europäische Union hat eine neue Richtlinie zu Verbandsklagen
(EU-RL 2020/1828) erlassen. Diese musste bis 25.12.2022 in nationales Recht umgesetzt werden. Neben Klagen auf Unterlassung, sollen auch Klagen auf Abhilfe (zB Schadenersatz) möglich werden.

Sie finden hier nähere Informationen zu VSV im Sinne der EU-RL 2020/1828:

Bislang sind Verbandsklagen Klagen auf Unterlassung der Verwendung unfairer Vertragsklauseln, irreführender oder aggressiver Werbung oder von Verstößen gegen EU- Verbraucherrechte.


Verbandsklagen dürfen in Österreich bislang nur folgende Organisationen führen:

  • Wirtschaftskammer
  • Landwirtschaftskammer
  • Gewerkschaftsbund
  • Arbeiterkammer (AK)
  • Seniorenrat
  • Verein für Konsumenteninformation (VKI)


Tatsächlich führen aber nur AK und VKI solche Klagen. Es ist auch nicht ersichtlich, weshalb Wirtschaftskammer und Landwirtschaftskammer für Verbraucher:innen Klagen führen sollten.

Die Europäische Union hat eine neue Richtlinie zu Verbandsklagen
(EU-RL 2020/1828) erlassen. Diese musste bis 25.12.2022 in nationales Recht umgesetzt werden. Neben Klagen auf Unterlassung, sollen auch Klagen auf Abhilfe (zB Schadenersatz) möglich werden.

Der VSV hat am 26.6.2023 eine erste Verbandsklage gegen die Energie Klagenfurt GmbH eingebracht und vorgebracht, dass der VSV – infolge Nichtumsetzung der Richtlinie – in direkter Anwendung der Richtlinie zur Klage berechtigt ist.

Sie finden hier nähere Informationen zu VSV im Sinne der EU-RL 2020/1828:

Der VSV hat am 26.6.2023 eine erste Verbandsklage gegen die Energie Klagenfurt GmbH eingebracht und vorgebracht, dass der VSV – infolge Nichtumsetzung der Richtlinie – in direkter Anwendung der Richtlinie zur Klage berechtigt ist.


Das Landesgericht Klagenfurt hat die Klage zugelassen und hat anerkannt, dass der VSV in direkter Anwendung der EU Richtlinie für Verbandsklagen, die in Österreich bislang nicht umgesetzt ist, legitimiert ist, Verbandsklagen zu führen!


Das Urteil sieht alle Voraussetzungen der EU Richtlinie für eine Anerkennung des VSV als „qualifizierte Einrichtung“, die zu Verbandsklagen berechtigt ist, als gegeben an.

Hier kommen Sie zur rechtlichen Beurteilung durch das LG Klagenfurt: