MAXenergy

Preisgarantie Kündigung

Derzeit werden MAXenergy-Kunden für Strom- und Gaslieferung, denen eine Preisgarantie von 18 Monaten versprochen wurde, nach Ablauf der Mindestvertragszeit von 12 Monaten gekündigt und eine Beendigung der Energielieferung angekündigt.

Das ist aus Sicht des VSV gesetzwidrig. Wir unterstützen Kunden dabei, Schadenersatzansprüche gegen MAXenergy geltend zu machen.

Das BG Dornbirn ist der Rechtsansicht des VSV gefolgt und hat in einem Grundsatzurteil festgehalten: MAXenergy ist zum Schadenersatz verpflichtet.

MAXenergy_Urteil

Das Landesgericht Feldkirch hat die Berufung von MAXenergy abgewiesen – das Urteil des BG Dornbirn ist damit rechtskräftig.

MAXenergy_Berufungsurteil_geschwärzt

Es geht bei den anhängigen Klagen vor dem BG Dornbirn nur noch um die Höhe der einzelnen Schäden.

MAXenergy hat inzwischen die „Flucht nach Wien“ angetreten und den Firmensitz von Dornbirn nach Wien verlegt. Daher werden weitere Klagen im Rahmen der Sammelaktion nun in Wien eingebracht.

Informationen zur Sammelaktion

In den letzten Tagen wurden Kunden von Maxenergie Kündigungen der Versorgungsverträge zum 31.12.2021 durch den Anbieter zugestellt.

Diese Kündigungsfrist und der Kündigungstermin entsprechen zwar den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters, doch all jene, denen eine „Preisgarantie von 18 Monaten“ zugestanden wurde, fallen nun um 6 Monate günstiger Energiepreis um.

Das ist aus unserer Sicht aus folgenden Gründen gesetzwidrig: Maxenergy hat mit dieser Preisgarantie geworben und Kunden haben im Vertrauen darauf Anbieter gewechselt. Wenn sich nun herausstellt, dass sich Maxenergy nicht an die Garantie halten will, dann war die Werbung irreführend.

Dagegen könnten AK und VKI mit einer Verbandsklage vorgehen. (Der VSV leider noch nicht, weil die Sozialpartner eine Klagslegitimation für den VSV offensichtlich verhindern wollen. Näheres dazu und zu unserer Bürgerinitiative finden Sie auf unserer Web-Site www.verbraucherschutzverein.eu/buergerinitiative )

Doch das hilft den Kunden unmittelbar nicht weiter. Doch die Kunden haben aus dieser irreführenden Werbung einen Schaden, wenn sie sich nun einen neuen Anbieter suchen müssen, der heute mit hoher Sicherheit höhere Preise hat als die „Preisgarantie“ von Maxenergy vorsah. Die Differenz zwischen Maxenergy-Preis und Neu-Preis für eine Laufzeit von sechs Monaten ist der konkrete Schaden.

Wir empfehlen daher Betroffenen an Maxenergy (eingeschrieben mit Rück-schein) zu schreiben, dass man die Kündigung nicht akzeptiert und – sollte Maxenergy nicht innerhalb einer kurzen Frist davon ablassen – die Mehrkosten eines neuen Anbieters als Schadenersatz geltend machen wird.

Hier finden Sie einen Musterbrief an Maxenergy: