Grünwelt

Preisgarantie Kündigung

Derzeit werden Grünwelt-Kunden für Strom- und Gaslieferung, denen eine Preisgarantie von 24 Monaten versprochen wurde, nach Ablauf der Mindestvertragszeit von 12 Monaten gekündigt und eine Beendigung der Energielieferung angekündigt.

Das ist aus Sicht des VSV gesetzwidrig. Wir unterstützen Kunden dabei, Schadenersatzansprüche gegen Grünwelt geltend zu machen.

Das BG Dornbirn ist der Rechtsansicht des VSV gefolgt und hat in einem Grundsatzurteil gegen einen anderen Anbieter festgehalten: Der Anbieter ist zum Schadenersatz verpflichtet.

MAXenergy_Urteil

Das Landesgericht Feldkirch hat die Berufung von MAXenergy abgewiesen; das Urteil des BG Dornbirn ist daher rechtskräftig.

MAXenergy_Berufungsurteil_geschwärzt

Der VSV wird nunmehr auch Klagen gegen Grünwelt einbringen.

Informationen zur Sammelaktion

In den letzten Tagen wurden Kunden von Grünwelt Kündigungen der Versorgungsverträge durch den Anbieter zugestellt.

Diese Kündigungsfrist und der Kündigungstermin entsprechen zwar den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters, doch all jene, denen eine „Preisgarantie von 24 Monaten“ zugestanden wurde, fallen nun um eine Reihe von Monaten günstiger Energiepreis um.

Das ist aus unserer Sicht aus folgenden Gründen gesetzwidrig: Grünwelt hat mit dieser Preisgarantie geworben und Kunden haben im Vertrauen darauf Anbieter gewechselt. Wenn sich nun herausstellt, dass sich Grünwelt nicht an die Garantie halten will, dann war die Werbung irreführend.

Dagegen könnten AK und VKI mit einer Verbandsklage vorgehen. (Der VSV leider noch nicht, weil die Sozialpartner eine Klagslegitimation für den VSV offensichtlich verhindern wollen. Näheres dazu und zu unserer Bürgerinitiative finden Sie auf unserer Web-Site) www.verbraucherschutzverein.eu/buergerinitiative )

Doch das hilft den Kunden unmittelbar nicht weiter. Doch die Kunden haben aus dieser irreführenden Werbung einen Schaden, wenn sie sich nun einen neuen Anbieter suchen müssen, der heute mit hoher Sicherheit höhere Preise hat als die „Preisgarantie“ von Grünwelt vorsah. Die Differenz zwischen Grünwelt-Preis und Neu-Preis für eine Laufzeit von einer Reihe von Monaten ist der konkrete Schaden.

Wir empfehlen daher Betroffenen an Grünwelt (eingeschrieben mit Rück-schein) zu schreiben, dass man die Kündigung nicht akzeptiert und – sollte Grünwelt nicht innerhalb einer kurzen Frist davon ablassen – die Mehrkosten eines neuen Anbieters als Schadenersatz geltend machen wird.

Hier finden Sie einen Musterbrief an Grünwelt:

Musterbrief_Gruenwelt

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