Abhilfeklage Verbund
Derzeit bereiten wir eine Abhilfeklage gegen Verbund wegen der unzulässigen Energiepreiserhöhungen in den Jahren 2022 und 2023 vor. Alle betroffenen Verbraucher:innen haben die Möglichkeit, der Abhilfeklage beizutreten und so auch ihre Ansprüche geltend zu machen.
Mehr Info
Gegen welche Verbund-Energiepreiserhöhungen richtet sich die Abhilfeklage?
Aus Sicht des VSV unzulässig waren die folgenden Erhöhungen:
· die Indexanpassungen aufgrund von Änderungen des ÖSPI
· die Preiserhöhungen in direkter Anwendung von § 80 Abs 2a ElWOG
In der Praxis sind die Erhöhungen meistens mit 1.5.2022, bzw. 1.3.2023 erfolgt.
Mit der Abhilfeklage gehen wir gegen beide Erhöhungen vor, ein Beitritt ist für alle Verbund-Kund:innen möglich, die zumindest von einer der beiden Erhöhungen betroffen waren.
Welche Unterlagen muss ich übermitteln?
In jedem Fall erforderlich sind die Jahresabrechnungen, aus denen die Preiserhöhungen hervor gehen. Dazu ist zumindest eine Jahresabrechnung notwendig, aus der der alte Preis hervorgeht, sowie alle Jahres- und eventuell Endabrechnungen, die Sie seit der Preiserhöhung erhalten haben.
Im Zweifelsfall übermitteln Sie bitte einfach alle Jahresabrechnungen, die Sie ab dem Jahr 2021 erhalten haben.
Sofern vorhanden, übermitteln Sie bitte auch die Schreiben, mit denen Verbund Sie über die Preiserhöhungen informiert hat. Es kann sich dabei auch um E-Mails handeln. Der Betreff war üblicherweise „Wichtige Informationen zu einer Preisänderung“, versandt wurden sie in etwa Ende März/ Anfang April 2022 bzw. Ende Jänner 2023.
Was ist eine Abhilfeklage?
Eine Abhilfeklage können nur mit Bescheid anerkannte Qualifizierte Einrichtungen einbringen. Sie ist eine Sammelklage, mit der eine Organisation Ansprüche von Verbraucher:innen gemeinsam einklagen kann. Die Verbraucher:innen müssen der Klage aktiv beitreten, wenn das Verfahren gewonnen wird erhalten sie den gewonnen Betrag im Verhältnis ihrer Ansprüche ausbezahlt.
Ich habe einen neuen Vertrag abgeschlossen oder den Energieanbieter gewechselt, kann ich trotzdem teilnehmen?
Eine Teilnahme an der Sammelaktion ist auch für Verbund-Verträge möglich, die nicht mehr bestehen. Der Rückforderungsanspruch wegen unzulässiger Preiserhöhungen im alten Vertrag bleibt aufrecht.
Ich möchte der Abhilfeklage offline beitreten, ist das möglich?
Kontaktieren Sie uns bitte unter office@verbraucherschutzverein.at. Wir übermitteln Ihnen gerne die Beitrittserklärung als Druckversion für die schriftliche Unterzeichnung, die Sie uns anschließend, ebenso wie die benötigten Unterlagen, postalisch übermitteln können.