Abhilfeklage Verbund
Derzeit bereiten wir eine Abhilfeklage gegen Verbund wegen der unzulässigen Energiepreiserhöhungen in den Jahren 2022 und 2023 vor. Alle betroffenen Verbraucher:innen haben die Möglichkeit, der Abhilfeklage beizutreten und so auch ihre Ansprüche geltend zu machen.
Mehr Info
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem Musterprozess des VSV-Gründers und nunmehrigen Ehrenmitgliedes Peter Kolba (vertreten durch RA Dr. Maderbacher) gegen den Verbund ein klares Urteil gesprochen: Die Erhöhung der Strompreise zum 1.3.2023 war unwirksam.
Gegen welche Verbund-Energiepreiserhöhungen richtet sich die Abhilfeklage?
Aus Sicht des VSV unzulässig waren die folgenden Erhöhungen:
· die Indexanpassungen aufgrund von Änderungen des ÖSPI
· die Preiserhöhungen in direkter Anwendung von § 80 Abs 2a ElWOG
In der Praxis sind die Erhöhungen meistens mit 1.5.2022, bzw. 1.3.2023 erfolgt.
Mit der Abhilfeklage gehen wir gegen beide Erhöhungen vor, ein Beitritt ist für alle Verbund-Kund:innen möglich, die zumindest von einer der beiden Erhöhungen betroffen waren.
In welchen Verträgen haben die unzulässigen Erhöhungen stattgefunden?
Soweit wir wissen handelt es sich um die Verträge „VERBUND-Strom-Haushalt“, „VERBUND-Strom“ und „VERBUND-Strom-Haushalt-Direkt“.
Jedenfalls kein Anspruch besteht laut Judikatur bei Float-Tarifen, da hier vertragstypisch ist, dass sich der Preis monatlich ändert. Mit diesen Verträgen ist also keine Teilnahme an der Abhilfeklage möglich.
Welche Unterlagen muss ich übermitteln?
In jedem Fall erforderlich sind die Jahresabrechnungen, aus denen die Preiserhöhungen hervor gehen. Dazu ist zumindest eine Jahresabrechnung notwendig, aus der der alte Preis hervorgeht, sowie alle Jahres- und eventuell Endabrechnungen, die Sie seit der Preiserhöhung erhalten haben.
Im Zweifelsfall übermitteln Sie bitte einfach alle Jahresabrechnungen, die Sie ab dem Jahr 2021 erhalten haben.
Sofern vorhanden, übermitteln Sie bitte auch die Schreiben, mit denen Verbund Sie über die Preiserhöhungen informiert hat. Es kann sich dabei auch um E-Mails handeln. Der Betreff war üblicherweise „Wichtige Informationen zu einer Preisänderung“, versandt wurden sie in etwa Ende März/ Anfang April 2022 bzw. Ende Jänner 2023.
Was ist eine Abhilfeklage?
Eine Abhilfeklage können nur mit Bescheid anerkannte Qualifizierte Einrichtungen einbringen. Sie ist eine Sammelklage, mit der eine Organisation Ansprüche von Verbraucher:innen gemeinsam einklagen kann. Die Verbraucher:innen müssen der Klage aktiv beitreten, wenn das Verfahren gewonnen wird erhalten sie den gewonnen Betrag im Verhältnis ihrer Ansprüche ausbezahlt.
Ich habe einen neuen Vertrag abgeschlossen oder den Energieanbieter gewechselt, kann ich trotzdem teilnehmen?
Eine Teilnahme an der Sammelaktion ist auch für Verbund-Verträge möglich, die nicht mehr bestehen. Der Rückforderungsanspruch wegen unzulässiger Preiserhöhungen im alten Vertrag bleibt aufrecht.
Entstehen mir für die Teilnahme an der Abhilfeklage Kosten?
Für die Beitrittserklärung haben Sie keinesfalls Kosten zu tragen. Sollten wir feststellen, dass für Ihren Fall kein Anspruch besteht bzw. wir Sie der Abhilfeklage nicht anschließen können, teilen wir Ihnen das mit, Kosten fallen keine an.
Sobald wir alle Beitrittserklärungen geprüft und jene Fälle ermittelt haben, die wir der Abhilfeklage anschließen können, heben wir die gesetzlich geregelte Beitrittsgebühr in Höhe von maximal 20% des Anspruchs ein. All jene Personen, die Beitrittserklärungen abgegeben haben und über geeignete Ansprüche verfügen, die wir der Abhilfeklage anschließen können, informieren wir zu diesem Zeitpunkt über die Höhe der Gebühr und den weiteren Ablauf. Wenn Sie möchten können Sie sich natürlich auch entscheiden, die Gebühr nicht zu entrichten und nicht an der Abhilfeklage teilzunehmen. Und: für alle VSV-Mitglieder ist die Teilnahme an der Abhilfeklage kostenlos möglich.
Durch die Abhilfeklage entstehen Ihnen keine Kosten. Diese wird durch einen Prozessfinanzierer unterstützt, der gegen eine Beteiligung im Erfolgsfall die Klagskosten auslegt und das Verfahrensrisiko trägt.
Ich möchte der Abhilfeklage offline beitreten, ist das möglich?
Kontaktieren Sie uns bitte unter office@verbraucherschutzverein.at. Wir übermitteln Ihnen gerne die Beitrittserklärung als Druckversion für die schriftliche Unterzeichnung, die Sie uns anschließend, ebenso wie die benötigten Unterlagen, postalisch übermitteln können.